Wer nicht voller Nationalstolz mitsingt, wird nicht österreichischer Staatsbürger! Weil ein Ukrainer bei der Verleihungszeremonie bei der Hymne stumm blieb, bekommt er keinen Pass. Das hat jetzt auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich „Im Namen der Republik“ bestätigt.
Es war der Aufreger Ende vergangenen Jahres. Wie die „Krone“ aufdeckte, verweigerte ein ukrainischer Anhänger der Zeugen Jehovas bei der zeremoniellen Verleihung der rot-weiß-roten Staatsbürgerschaft das Absingen der Nationalhymne. Das ist aber bei „sichtbarem Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes“ gesetzlich verpflichtet. Deswegen wurde die Staatsbürgerschaft widerrufen.
„Nicht damit identifizieren, dass nicht alle Menschen gleich sind“
Der 24-Jährige legte dagegen Berufung ein. Er wolle auch weiterhin Österreicher sein, versuche so weit wie möglich nach den biblischen Lehren aufzuwachsen: „Ich bin mit diesem Land sehr verbunden, ich bin hier seit den Kindertagen aufgewachsen, bin zur Schule gegangen und bin nun Vollzeit tätig in der Arbeitswelt.“
Warum er aber die Nationalhymne nicht mitgesungen hat, begründete der Mann folgendermaßen: „In der österreichischen Hymne wird verstärkt auf Nationalstolz hingewiesen und ich kann mich sozusagen nicht damit identifizieren, dass nicht alle Menschen gleich sind.“ Er würde auch keine andere Hymne, auch nicht die seines Heimatlandes Ukraine, mitsingen.
Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramsch- oder Geschenkartikel, sondern ein Privileg und eine Auszeichnung.
FPÖ-Asyllandesrat Martin Antauer
Bild: FPÖ NÖ
Richter sehen keine bejahende Einstellung zur Republik
Jetzt, ein halbes Jahr später, gibt es den Spruch des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich. Die Entscheidung der Landesregierung wurde bestätigt, der Einspruch abgelehnt. „Im Namen der Republik“ heißt es auf 23 Seiten dazu: „Diese Verleihungsabläufe seien durch die Begrifflichkeit ,hat‘ zwingend determiniert, falls nicht bestimmte Umstände es dem Verleihungswerber verunmöglichen würden, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen (z. B. stumme Person).“
Gefahr für öffentliche Ruhe und Sicherheit nicht ausgeschlossen
Zudem stellt der Senat infrage, dass wenn „aus seiner Sicht das Absingen der Nationalhymne einem Akt der Anbetung gleichkomme und damit eine von der Bibel klar verurteilte Form eines Götzendienstes darstelle, (....) ob eine Person mit dieser Gesinnung gegenüber der Republik Österreich bejahend eingestellt sein könne“. Das lasse nicht ausschließen, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstelle.
„Staatsbürgerschaft kein Ramsch- oder Geschenkartikel“
Für Martin Antauer, FPÖ-Landesrat für Sicherheit und Asyl ist jedenfalls nicht nur durch diesen Richterspruch klar: „Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramsch- oder Geschenkartikel, sondern ein Privileg und eine Auszeichnung. Wer nicht bereit ist, aus welchen Gründen auch immer, die österreichische Bundeshymne zu singen, kann niemals mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden.“
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