Gericht macht klar:

Keine Staatsbürgerschaft für Messerangreifer

Salzburg
22.06.2025 10:00

Ein in Salzburg lebender Mann wollte die Staatsbürgerschaft für sich und sein Kleinkind. Doch die Behörden und auch das Gericht lehnten ab. Grund sind längst vergangene Straftaten, die sich nach wie vor auswirken.

Nach Paragraf 10 Absatz 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes darf einem Fremden nur die Staatsbürgerschaft verliehen werden, wenn er nicht wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dass dies auch für mehr als zehn Jahre zurückliegende Delikte gilt, zeigt ein aktueller Fall am Salzburger Landesverwaltungsgericht: Ein Arbeiter, Anfang 30 mit dem Aufenthaltsstatus „Daueraufenthalt EU“ wollte Österreicher werden und beantragte im August 2023 für sich und sein Kind die Staatsbürgerschaft.

Verurteilungen vor mehr als einem Jahrzehnt
Daraufhin holte das Amt Informationen ein – unter anderem bei der Justiz. Zwei Verurteilungen gingen hervor: Neben einer Sachbeschädigung im Jahre 2015 wurde der Bauarbeiter 2012 wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Haft verurteilt. Laut der Entscheidung hat er damals mit einem Mittäter einen Mann angegriffen und diesem mit einem Messer Schnittverletzungen im Gesicht, der Schulter und der Hand zugefügt.

Während der Betroffene meinte, dass diese Verurteilungen bereits getilgt seien und er zehn Jahre straffrei blieb, verwies das Landesgericht auf eine Tilgung erst mit 2027. Allein deswegen würde ihm die Staatsbürgerschaft verwehrt werden, erklärte das Verwaltungsgericht und betonte: Selbst bei einer Tilgung scheinen aber noch einige verkehrsrechtliche Verwaltungsstrafen auf, sodass „noch von keiner positiven Prognose“ auszugehen sei. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt