Eigentlich dürfen die trendigen Zweiroller nur maximal Tempo 25 fahren. Das Gefährt eines Salzburgers schaffte mehr als dreimal so viel. Die „Krone“ klärt auf, was bei E-Scootern erlaubt ist – und wirft einen Blick auf die Statistik: Allein im Vorjahr stieg die Zahl der Unfälle um 27 Prozent.
Einer Polizeistreife ist der E-Scooter eines 57-Jährigen an der Itzlinger Hauptstraße sofort aufgefallen: Das elektrische Gefährt war umgebaut und offensichtlich frisiert. Den Beweis lieferte der Prüfstand: 89 Stundenkilometer als Maximalgeschwindigkeit! Also mehr als dreimal so viel wie eigentlich erlaubt.
Theoretisch bräuchte ein Fahrzeug mit einer solchen Höchstgeschwindigkeit ein Pickerl, ein Taferl und eine Versicherung – wie bei Auto oder Motorrad. „Das ist aber bei so einem Fahrzeug nicht möglich“, sagt die Polizei. Der 57-Jährige muss jedenfalls mit mehreren Anzeigen rechnen.
Das ist (nicht) erlaubt
Das Thema E-Scooter polarisiert – vor allem in Salzburg mit seinem hohen Radfahrer-Anteil und seinem seit 2020 gültigen Verbot von Leih-Scootern. Dabei wissen nicht alle, was mit einem E-Scooter alles erlaubt ist. Die „Krone“ klärt auf:
Österreichweit stieg Zahl der Unfälle um 27 Prozent
Und ein Blick auf die österreichweite Statistik zeigt: Im Vorjahr stieg die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern um 27 Prozent auf insgesamt 2247. Zum Vergleich: 9964 Unfälle mit Fahrrädern gab es im Jahr 2024. Sieben Menschen verloren im Vorjahr bei Unfällen mit E-Scootern ihr Leben.
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