Corona-Absagen

Gericht weist Klage gegen Salzburger Festspiele ab

Salzburg
01.09.2025 19:30

Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde erneut in allen Punkten abgewiesen. Der Kläger hat keine Ansprüche im Zusammenhang mit 2020 coronabedingt erfolgten Absagen. Indes folgt eine neue Klage ...

Für das Arbeits- und Sozialgericht Wien war es eine klare Sache: Es wies die Klage eines Musikers gegen den Salzburger Festspielfonds erneut in allen Punkten ab. Das Gericht bestätigte nach dem Ersturteil vom Mai 2024, dass dem Kläger Martin Thoma keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen. Thoma selbst zeigte sich vorerst „irritiert“.

Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Sprecher des Berufsverbands für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik, gab bekannt, eine Zivilklage wegen Verleumdung und Rufschädigung gegen Festspielintendant Markus Hinterhäuser eingereicht zu haben. Hinzu komme eine Anzeige wegen Verleumdung und falscher eidesstattlicher Versicherung am Münchner Landesgericht.

Bei den Festspielen hingegen betont man, dass sich alle Anschuldigungen „erneut als unrichtig und vollkommen haltlos“ herausgestellt hätten.

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