Er habe zu hohe Strafen ausgestellt, und die Differenz eingesteckt, Akten einfach liegen gelassen oder gar storniert, um keine Berichte verfassen zu müssen und sich vor Vernehmungen gedrückt. Ein 47-jähriger Polizeibeamter aus dem Bezirk Vöcklabruck wurde am Montag in Wels verurteilt – nicht rechtskräftig.
Ein kurioser Fall wurde am Montagvormittag am Landesgericht Wels ausgebreitet. In mehreren Fällen soll ein Polizeibeamter, der im Bezirk Vöcklabruck tätig war, Amtsmissbrauch begangen haben. So soll er sechs Jahre lang viel zu hohe Beträge durch Organstrafverfügungen erhoben haben. Am Durchschlag, der er an die Bezirkshauptmannschaft übermittelte, waren deutlich niedrigere Strafbeträge zu lesen – die Differenz steckte der Polizist selbst ein.
Schadenshöhe unklar
Wie er das gemacht habe? „Ich habe einfach einen Karton zwischen die Zettel gelegt“, so der Angeklagte. In wenigen Fällen habe er auch alte Strafzettel einfach kopiert. Vor Gericht betonte er, den Schaden wieder gut machen zu wollen. Über dessen Höhe war man sich aber uneins – zumindest sollen es knapp 4000 Euro gewesen sein. Weitere Ansprüche von Geschädigten können aber folgen.
Liegen gelassen oder storniert
Außerdem wurde dem Polizisten vorgeworfen, er habe immer wieder Akten nicht zeitgerecht bearbeitet, sondern sie einfach liegen gelassen. Einige soll er storniert haben, um keine Berichte schreiben zu müssen, bei anderen seien Vernehmungen nicht durchgeführt worden.
Massiv überarbeitet
„Wieso?“, wollte die Richterin wissen. Der Beschuldigte begründete es mit massiver Überforderung – so habe er teilweise 65 Stunden pro Woche gearbeitet, sei für einige Aufgabenbereiche alleine verantwortlich und außerdem als Teil einer Einsatzeinheit in ganz Österreich unterwegs gewesen. Um Hilfe habe er nicht fragen wollen: „Dafür war ich zu stolz“, so der Polizist.
15 Monate bedingt
Schlussendlich fasste der 47-Jährige bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren 15 Monate bedingt aus. Der Urteilsspruch sorgte für Raunen im Gerichtssaal. Auch in Polizeikreisen reagiert man mit Kopfschütteln und Unverständnis auf das als sehr milde wahrgenommene Urteil – schließlich würden solche Taten alle Polizisten in ein schlechtes Licht rücken.
Job möglicherweise weg
Der Polizist nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwaltschaft nahm sich drei Tage Bedenkzeit, um Einspruch einzulegen – nicht rechtskräftig. Die Höhe des Strafmaßes zieht für den Verurteilten weitere Folgen nach sich: Bei einer bedingten Strafe von über einem Jahr verliert ein Polizeibeamter üblicherweise seinen Job. Bei einer unbedingten Strafe reichen bereits sechs Monate für einen Ausschluss.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.