Nach einem Vorfall vor einer Disco in Prambachkirchen in Oberösterreich laufen die Ermittlungen, weil Gäste offenbar wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen wurden. Leider kein Einzelfall, wie die Recherchen der „Krone“ zeigen. Der Club muss nun darlegen, warum Gäste abgewiesen wurden.
„Sie wollen das jetzt durchziehen und sind froh, dass die Geschichte an die Öffentlichkeit ging. Sie haben aber Angst, dass es mühsam wird“, sagt der Vater einer 21-jährigen Tochter. Ihr soll, wie berichtet, mit Hinweis auf die dunkle Hautfarbe von ihr und ihren Begleitern, der Zugang zu der In-Diskothek Fly in Prambachkirchen verweigert worden sein. Der Betreiber widerspricht der Darstellung: Angeblich sollen die Abgewiesenen alkoholisiert und aggressiv gewesen sein.
Immer wieder Vorfälle
Für die Gleichbehandlungsanwaltschaft sind solche Vorkommnisse täglich Brot. Grundsätzlich gilt: Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und in der Arbeitswelt verboten. Das trifft also auch auf Discos und die gesamte Gastronomie zu. Bei den gemeldeten Diskriminierungen geht jeder dritte Fall auf eine rassistische Einlassverweigerung zurück. Geht eine Meldung ein, dann prüft die Stelle, welche Beweggründe der Anzeiger hat.
Es geht auch um Bewusstseinsbildung
„Oft geht es Betroffenen darum, die Situation zu verbessern, damit andere diese Erfahrung nicht mehr machen müssen. Das heißt, viel wichtiger als Schadenersatz ist den meisten Betroffenen, dass Clubs ihre rechtliche Verantwortung ernst nehmen“, heißt es auf „Krone“-Anfrage. Das trifft übrigens auch auf den Vater und seine Tochter zu. „Hätte sich der Betreiber entschuldigt, wäre für uns alles erledigt gewesen“, sagt er.
Übrigens: Zeigt sich der Club nicht einsichtig, so muss er beweisen, dass die Herkunft nicht für die Abweisung ausschlaggebend war. Sonst drohen Strafen.
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