Ein mit zwei Messern bewaffneter Mann hatte Anfang Jänner seinem mutmaßlichen Nebenbuhler aufgelauert und versucht, auf diesen einzustechen. Am Freitag wurde der 32-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln am Landesgericht Feldkirch zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Es ist kurz vor Mitternacht, als sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte an einer Tankstelle in Lustenau vor dem nichtsahnenden Opfer aufbaut und fragt: „Weißt du, wer ich bin?“ Kurz darauf zückt er aus der Jackentasche zwei Messer und schreit: „Das ist jetzt dein Ende, ich steche dich ab!“ Doch der scheinbar körperlich Überlegene reagiert blitzschnell: Dank seiner Kampfsport-Erfahrung gelingt es ihm, den Messerstichen des 32-jährigen Angreifers auszuweichen und ihn außer Gefecht zu setzen. Worauf der Täter die Flucht ergreift. Doch bereits kurze Zeit später klicken die Handschellen, der Mann kommt in die Justizanstalt in Untersuchungshaft.
Angeklagter hat die Trennung nie verkraftet
Knapp vier Monate später sitzt er nun vor dem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch und muss sich wegen des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der Nötigung verantworten. „Der Beschuldigte hatte mit der Scheidung von seiner Gattin Schwierigkeiten. Er litt unter der Trennung von seiner Ex-Frau. Jeden, der mit ihr in Kontakt trat, sah er als Nebenbuhler. Schon früher hatte er diverse Männer sowie die Frau selbst telefonisch mit den Worten bedroht: ’Ich steche euch ab!’ So erging es letztendlich auch dem Mann an der Tankstelle“, so Staatsanwältin Konstanze Erath in der Verhandlung. Dass der Angeklagte rasend eifersüchtig und gewalttätig ist, hatte die Frau schon während der Ehe wiederholt zu spüren bekommen. Immer wieder kam es zu Nötigungen, Drohungen und fortgesetzter Gewalt. Auch nach der Scheidung im Jahr 2016.
Videoaufnahmen als eindeutiger Beweis
In der Verhandlung am Freitag bekennt sich der Gewalttäter zu den jetzigen Vorwürfen nur teilweise schuldig. „Ja, das mit den beiden Messern stimmt. Doch ich wollte ihn damit nicht verletzen, sondern nur in Schach halten. Außerdem ist er auf mich losgegangen“, versucht er, Täter- und Opferrolle zu vertauschen. Doch die vor Gericht vorgeführten Videoaufnahmen zeigen ein anderes Bild. Und so probiert es der Angeklagte mit einer anderen Strategie und zieht den Unzurechnungsfähigkeits-Joker: „Ich habe vor dem Vorfall zwei Tage nicht geschlafen, war zugedröhnt mit Drogen und Alkohol und konnte mich kaum auf den Beinen halten.“ Zeugen, die noch bei ihrer polizeilichen Einvernahme den Angeklagten belasteten und von Stichbewegungen gegen das Opfer berichteten, leiden in der Verhandlung plötzlich an Amnesie. Richter Alexander Wehinger sieht dich folglich gezwungen, die Herrschaften an ihre Wahrheitspflicht zu erinnern.
Berufung angekündigt
Angesichts des eindeutigen Videobeweises ist der Fall aber ohnehin klar. Und so geht der Schöffensenat am Ende von vorsätzlichen Stichbewegungen des Angeklagten in Richtung Bauch des Opfers aus. „Nur durch Glück wurde der Mann nicht verletzt“, so der Herr Rat zum 32-jährigen Messerangreifer. Er verurteilt ihn wegen absichtlich versuchter schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung zu sieben Jahre Gefängnis. Verteidiger Alexander Wirth hat bereits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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