Verfahren beendet

Wiener Taxler erschoss Räuber: Es war Notwehr

Österreich
15.10.2013 15:01
Es ist "gerechtfertigte Notwehr" gewesen, als der Wiener Taxifahrer Günther W. Anfang Juni in Todesangst zur Waffe griff und einen 21-jährigen Räuber aus Pakistan erschoss. So steht es schwarz auf weiß in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an den 59-jährigen Schützen, das der "Krone" vorliegt. Das Verfahren wurde eingestellt.

"Er hat ausgeholt, wollte gerade mit dem Messer zustechen. Da hab ich in Todesangst einmal unter der Achsel nach hinten gefeuert", hatte Günther W. (Bild) im "Krone"-Interview die dramatische Szene geschildert, die sich am 5. Juni in der Gemeindeaugasse 25 in der Donaustadt in seinem Fahrzeug zutrug.

Zuvor hatte sich der junge Pakistani, der zuvor zwei ähnliche Überfälle begangen hatte, von hinten auf den Lenker gestürzt. "Mit dem linken Arm hat er mich von hinten gewürgt, mit der Rechten das Klappmesser an den Hals gehalten. 'Geld, Geld!', hat er geschrien", berichtete Günther W., der dann in Panik zu seinem Revolver griff und abdrückte.

"Habe erst gedacht, der ist gestolpert"
Der Angreifer wurde in die rechte Brust getroffen. Er stürzte aus dem Taxi und lief davon. Der 59-Jährige nahm die Verfolgung auf und feuerte noch zweimal in die Luft. W.: "Ich bin ihm nach und hab ihm nachgeschrien: 'Bleib stehen!' Und da sackt er zusammen. Ich habe erst gedacht, der ist gestolpert." Trotz Spezialmunition, die eigentlich beim Aufprall auf einen Körper zersplittern hätte sollen, wurde der Räuber so schwer verletzt, dass er beim Eintreffen der Rettungskräfte bereits tot war.

Spezialmunition tatsächlich verwendet
Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen wegen Mordverdachts auf, die nun am 10. Oktober abgeschlossen wurden. Die Ermittler prüften, ob die Gegenwehr des Taxlers in dieser Form auch legitim war. Eine der wichtigsten Fragen für die Justiz, ob es sich tatsächlich um Spezialmunition gehandelt hatte, konnten die Ermittler letztlich mit Ja beantworten.

Es war "gerechtfertigte Notwehr", erläuterte die Staatsanwaltschaft. "Die Einstellung (des Verfahrens, Anm.) erfolgt, weil die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist." Dennoch: Der erfahrene Taxler wird die dramatischen Momente wohl nie mehr vergessen können.

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