Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten vorgelegt. Demnach soll die Durchreise ausreichen, um das Konzept des sicheren Drittstaats anzuwenden.
Dieses sieht vor, dass Asylanträge unzulässig sind, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller in einem Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnten. Bisher muss allerdings eine Verbindung zwischen dem betreffenden Land und der Person nachgewiesen werden. Das soll sich nun ändern. Die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob sie dieses Kriterium anwenden möchten oder nicht.
Ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige. Bisher umfasst die EU-weite Liste der sicheren Drittstaaten Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Diese wurde Mitte April in Brüssel vorgeschlagen. Damit sollen Asylverfahren beschleunigt werden, weil Anträge aus diesen Ländern nur geringe Erfolgschancen haben. Nationale Listen sollen daneben weiter gelten.
„Im vollen Einklang mit Werten und Grundrechten“
Das Konzept der sicheren Drittstaaten bedeutet, dass Asylsuchende, die über einen solchen Staat einreisen, nicht zwangsläufig in dem Land Asyl beantragen können, in dem sie zuletzt sind.
„(...) Mit dem Pakt zu Migration und Asyl haben sich die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf ein gemeinsames System verständigt, um diesen Druck zu bewältigen. Das überarbeitete Konzept des sicheren Drittstaates ist ein weiteres Instrument, das den Mitgliedstaaten hilft, Asylanträge effizienter zu bearbeiten – und das im vollen Einklang mit den Werten und Grundrechten der EU“, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP).
Bis Juni 2026 muss der EU-Asyl- und Migrationspakt umgesetzt werden. Damit sollen zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln kommen.
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