Kuriose Mitbringsel

Verbotene Urlaubssouvenirs können teuer kommen

Wirtschaft
08.07.2025 06:01

Über Schlangenwein und Tigerkrallen bis hin zu Perlensets aus Adlerholz: Die Zollkontrolle am Flughafen Wien hat schon vieles gesehen. Gerade Souvenirs werden gerne als Andenken mitgenommen. Dabei ist es ratsam, einen Blick auf die Einfuhrbestimmungen zu werfen.

Damit der Urlausspaß nicht gleich an der Zollkontrolle endet, sollte man bei bestimmten Reiseandenken aufpassen. Staatssekretärin Eibinger-Miedl rät, sich über aktuelle Einfuhrbestimmungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

„Wer sich vorab schlau macht, reist entspannter, kommt sorgenfrei nach Hause und leistet auch selbst einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen“, so Finanz-Staatssekretärin Eibinger-Miedl. Im Jahr 2024 wurden rund 73.000 gefälschte Artikel im Wert von 38 Millionen Euro sichergestellt.

Flughafen-Chef Ofner, Staatssekretärin Eibinger-Miedl und Zoll-Leiterin Anita Csenar raten, sich ...
Flughafen-Chef Ofner, Staatssekretärin Eibinger-Miedl und Zoll-Leiterin Anita Csenar raten, sich über Regelungen zu informieren.(Bild: Valentin Brauneis)

Grundsätzlich gilt innerhalb der Europäischen Union freier Warenverkehr. Alle Produkte für den Eigenverbrauch sind demnach von Zöllen oder Einfuhrabgaben befreit. Insbesondere wer Alkohol oder Tabak kauft, muss trotzdem mit bestimmten Mengen- und Nutzungsvorgaben rechnen. Stichprobenartige Kontrollen sorgen für die Einhaltung gewisser Richtmengen - wie zum Beispiel eine maximale Anzahl von vier Zigarettenstangen oder zehn Liter Spirituosen, ausschließlich für den Eigenbedarf.

Regulierungen innerhalb und außerhalb der EU
Wer aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) zurückkehrt, muss strengere Regeln befolgen. Urlauber in Kanada, Australien oder der Schweiz dürfen also nur eine begrenzte Anzahl an Mitbringsel abgabefrei mit nach Österreich nehmen. Sonstige nicht-gewerbliche Waren sind mit einer Freigrenze von 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für Landreisende beziffert. Für Jugendliche unter 15 Jahren liegt der Grenzwert bei 150 Euro, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Zu viele Scheine im Börserl für die Urlaubstage können schnell zu einem Problem werden. Wer mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln wie zum Beispiel Goldmünzen in die EU ein- oder ausreist, muss dies verpflichtend schriftlich anmelden. Eine Investition in exotische Reiseandenken ist nicht nur kostspielig, sondern auch oft mit vielen Vorschriften verknüpft.

Produkte aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten dürfen oft nur mit Artenschutzdokumenten eingeführt werden. Ohne Genehmigung ist sogar mit der Beschlagnahmung des Souvenirs zu rechen.

Tierisch hohe Zollbeschränkungen
Die Einfuhr von Heimtieren ist auf eine Anzahl von fünf beschränkt, sofern jedes Tier einen EU-Heimtierausweis besitzt oder bei Drittstaaten eine Tiergesundheitsbescheinigung vorliegt. Je nach Herkunft der Tiere gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Tierische Erzeugnisse dürfen ebenso nur in geringen Mengen eingeführt werden, um Tierseuchen vorzubeugen.

Verbotene oder zu große Beträge werden beschlagnahmt und vernichtet, so auch bei Einfuhrverboten oder Nichtbeachtung erforderlicher Kontrollen bei Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen. Anfallende Kosten für die Entsorgung trägt der Reisende selbst.

Porträt von Carina Platt
Carina Platt
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