„Schule wird brennen“

Presseverbot: 23-Jährige drohte Direktor mit Feuer

Gericht
16.05.2025 14:42

Eine 23-jährige Maturantin musste sich am Freitag am Wiener Landesgericht verantworten – der Vorwurf: schwere Nötigung. Sie soll nämlich ihrem Schuldirektor mit einem brennenden Schulgebäude gedroht haben – wenn er keine Medien zur mündlichen Matura zulässt. Ein verbaler „Spontanausbruch“, so die Richterin.

„Ich sage Ihnen, wenn Sie das nicht erlauben, dann wird die Schule brennen!“ – mit diesen Worten soll die junge Frau laut Anklage am 16. Jänner 2025 versucht haben, Kameras in den Prüfungsraum zu bekommen.

Die Angeklagte selbst gibt sich kämpferisch: „Ich hab‘ sowas nicht gesagt!“ Ihr Verteidiger Fadi Arabo (Kanzlei Sascha Flatz) legte dem Gericht ein Schreiben der Bildungsdirektion vor, das die Anwesenheit von Presse bei ihrer Englisch-Prüfung erlaubt haben soll. Warum also drohen?

Wegen ihrer Herkunft diskriminiert
Die junge Frau, derzeit Teilzeit bei einer Supermarktkette beschäftigt, vermutet einen anderen Grund für ihre Schwierigkeiten: Diskriminierung wegen ihrer türkischen Herkunft. Sie fühle sich an ihrer Schule systematisch benachteiligt – von Lehrern wie auch von Mitschülerinnen. Deshalb habe sie auf mediale Begleitung gedrängt: „Ich wollte, dass alles dokumentiert wird. Ich wollte Gerechtigkeit.“

„Fühlte sich immer unfair behandelt“
Ganz anders sieht das der Schuldirektor. Als Zeuge vor Gericht schilderte er die 23-Jährige als problematische Schülerin. Sie habe wiederholt Lehrkräfte und Mitschülerinnen beschimpft und sei ständig mit Beschwerden aufgefallen. „Sie fühlte sich immer unfair behandelt“, so der Direktor – doch von Diskriminierung will er nichts wissen.

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Eine volle Drohung war das. Im Sinn von ‘Sonst zünde ich die Schule an‘.

Sekretärin als Zeugin im Wiener Landl

Das bekräftigte die an der betroffenen Bildungseinrichtung tätige Sekretärin, die den Ausspruch der Angeklagten ebenfalls bestätigte: „Ich bin 40 Jahre im Dienst. So was habe ich noch nie erlebt.“ Der Direktor habe der 23-Jährigen Film- und Tonaufnahmen während ihrer Englisch-Prüfung untersagt, darauf hin „kam sehr ruhig, sehr schnell der Satz raus“, erklärte die Zeugin. Sie habe die Äußerung „schon sehr ernst“ genommen: „Eine volle Drohung war das. Im Sinn von ‘Sonst zünde ich die Schule an‘.“

Freispruch, weil „Spontanausbruch“
„Dass Sie das gesagt haben, daran gibt es für mich überhaupt keinen Zweifel“, stellte der Richter am Ende der Verhandlung fest. Ungeachtet dessen wurde die bisher Unbescholtene freigesprochen. Die inkriminierte Aussage sei ein verbaler „Spontanausbruch“ gewesen, dem Bedeutungsinhalt nach sei nicht „mit Sicherheit feststellbar, dass Sie die Schule abbrennen wollten“, befand der Richter. Er verwies auf die seinerzeitige „Uni brennt“-Protestbewegung, bei der es auch nicht darum gegangen sei, „dass die Uni abgefackelt wird“.

Bei der Freigesprochenen fließen Tränen. Wo die 23-Jährige ihre Bestrebungen fortsetzen wird, doch noch ein Matura-Zeugnis zu erlangen, ist offen. An der verfahrensgegenständlichen Schule ist das schwer vorstellbar. Dort wurde sie mittlerweile mit einem Hausverbot belegt.

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