Jede Menge Rätsel wirft der Tod eines 48-Jährigen in einer Pendel-Schnecke eines steirischen Bioheiz-Betriebs auf. Laut Staatsanwaltschaft Graz soll der Obmann der Genossenschaft behördliche Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt haben und für das Ableben des Mannes verantwortlich sein.
„Was tatsächlich geschehen ist, werden wir wohl nie erfahren. Das können wir das Opfer leider nicht mehr fragen“, sagt Anwalt Christoph Scala. Und meint damit einen Steirer (48), der im März mit seiner Kleidung in eine Pendel-Förderschnecke einer Biomasse-Anlage geraten war, in das messerscharfe Gerät gezogen wurde und an einem Schädel-Hirn-Trauma verstarb.
„Opfer war für Betrieb und Technik zuständig“
In der Folge wurde der Obmann (66) der steirischen Genossenschaft wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Denn den geschockten Mitarbeitern war es nicht möglich, den Notstopp-Taster zu drücken, da sich dieser in einem versperrten Raum befand.
Vor Einzelrichter Erik Nauta beteuert der Angeklagte: „Mit dem Betrieb der Anlage war ich nicht befasst. Der Verstorbene war dafür und auch für die Technik zuständig.“
Viele offene Fragen
Laut seinem Verteidiger seien zudem alle behördlichen Vorgaben eingehalten worden, alle Not-Schalter seien vorhanden gewesen. Es gebe aber zahlreiche Fragen zu klären. Etwa: Wieso verließ der 48-Jährige den Raum, in dem sich ein wesentlicher Not-Schalter befand, sperrte die Tür ab und begab sich in den Gefahrenbereich mit der rotierenden Pendel-Schnecke? Die sich obendrein zu jedem Zeitpunkt selbstständig einschalten kann?
Es nutzt nichts, den Schlüssel habe ich selber eingesteckt.
Das Opfer kurz vor seinem Tod zu verzweifelten Helfern
Als Zeugen den Schwerstverletzten fanden, versuchten sie verzweifelt, die Tür zum Heizraum zu öffnen, in dem sich einer der Not-Schalter befand. Doch diese war versperrt. Und der Schlüssel?: „Es nutzt nichts, den Schlüssel habe ich selber eingesteckt“, sagte der eingeklemmte, sterbende Mann.
Für einen als Zeugen geladenen Sachverständigen ist allerdings klar, dass ein Not-Schalter im Außenbereich, zu dem jeder Zugang gehabt hätte, sehr wohl gefehlt hat. Richter Nauta vertagt daher für weitere Abklärungen – unter anderem möchte er wissen, ob die Anlage zertifiziert und von der Behörde richtig abgenommen worden war – auf August.
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