Kein Tatverdacht

Brückensturz in NÖ: Deutscher aus U-Haft entlassen

Österreich
20.09.2013 13:27
Ein deutscher Student, der im Verdacht stand, im März dieses Jahres einen 21-Jährigen nach einer Rauferei von einer Brücke gestoßen zu haben, ist Freitagvormittag auf Kaution aus der U-Haft entlassen worden. Der 24-Jährige war wenige Tage nach dem Vorfall verhaftet worden. Der junge Mann bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und gab an, in Notwehr gehandelt zu haben.

"Gegen meinen Mandanten besteht kein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung mehr", erklärte Verteidiger Erich Gemeiner. Der Anwalt hatte zu Beginn der Woche einen entsprechenden Antrag gestellt, nachdem am 27. August kein Urteil im Prozess am Landesgericht Krems gefallen war und der Wahrspruch ausgesetzt wurde.

"Es ist eine Kaution hinterlegt worden und mein Mandant hat ein Gelöbnis ablegen müssen, das Land nicht zu verlassen", so Gmeiner. Das habe der deutsche Student aber ohnehin nicht vorgehabt, versicherte der Rechtsanwalt. Die Staatsanwaltschaft Krems hat indes Beschwerde gegen die Entlassung angemeldet.

Das Verfahren muss nach der Aussetzung des Wahrspruchs neu aufgerollt werden. Nun ist der Oberste Gerichtshof in Wien zuständig zu entscheiden, an welchem Gericht der Prozess wiederholt wird.

24-Jähriger bestreitet Tötungsabsicht
Anfang März war es in einem Kremser Lokal zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden jungen Männern gekommen. Auf einer Brücke war der Streit dann handgreiflich geworden. Dabei soll der 24-jährige Deutsche den 21-Jährigen aus dem Waldviertel absichtlich über das Geländer gestoßen haben. Der 21-Jährige erlitt dabei schwere Verletzungen.

Der Deutsche bestritt stets, seinen Kontrahenten absichtlich von der Brücke gestoßen zu haben. Auch zu Prozessbeginn am 27. August bekannte sich der Angeklagte "nicht schuldig". Die Geschworenen hatten sich dann nach einer etwa fünfstündigen Beratung einstimmig gegen die Tötungsabsicht ausgesprochen und den Studenten mit 5:3 Stimmen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Dieser Wahrspruch wurde allerdings wegen Rechts- und Tatsachenirrtums von den Richtern ausgesetzt.

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