Wittauer wurde in der Nacht auf Samstag zu zwei Jahren Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Außerdem hat der frühere BZÖ-Abgeordnete für seine Rolle bei der Vermittlung der verdeckten Parteispende im Wahlkampf 2006 eine Rückzahlung von 100.000 Euro an die Telekom akzeptiert, weitere 20.000 Euro plus Zinsen hat er bereits bezahlt. Laut seinem Anwalt Ewald Scheucher wird er das Urteil annehmen und beantragen, die unbedingte Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest ("Fußfessel") absitzen zu dürfen.
Die weiteren Verurteilten - der Lobbyist Peter Hochegger (zweieinhalb Jahre unbedingte Haft), der BZÖ-nahe Werber Kurt S. (zweieinhalb Jahre, fünf Monate davon unbedingt) sowie der ehemalige Sprecher von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger (zwei Jahre, acht Monate davon unbedingt) - werden den weiteren Instanzenweg gehen.
Abschluss des Prozessreigens noch nicht absehbar
Wann in diesem, justizintern "Telekom IV" genannten Verfahren rechtskräftige Urteile vorliegen werden, ist daher noch nicht absehbar. Der Akt wird jedenfalls erst nächstes Jahr zum Obersten Gerichtshof wandern, zumal Richter Michael Tolstiuk für die schriftliche Urteilsausfertigung einige Zeit benötigen wird.
Gänzlich in erster Instanz abgeschlossen ist "Telekom IV" außerdem ebenfalls noch nicht: Das Verfahren gegen Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher ist noch offen, weil ein für ihn wichtiger Zeuge nicht befragt werden konnte. Wann diese Aussage nachgeholt und gegen Eccher zu Ende verhandelt werden kann, ist noch unklar. Auch in den anderen Prozessen mit Telekom-Beteiligung - darunter die "Kurspflege"-Causa ("Telekom I") und eine illegale Parteispende an die FPÖ ("Telekom III")- sind noch nicht die letzten Worte gesprochen.
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