Wenn sich am 20. April der Geburtstag des Massenmörders Adolf Hitler wieder jährt, sind die heimischen Behörden bereits auf der Hut – denn dann geht es in rechtsextremen Kreisen wieder rund. Auch ein Prozess am Klagenfurter Landesgericht drehte sich um NS-Huldigungen aller Art, die den Angeklagten sogar hinter Gitter bringen.
„Wehret den Anfängen“, erinnert die Justiz immer wieder an das Verbotsgesetz von 1947, das in Österreich jegliche Verherrlichung des Nationalsozialismus verbietet und streng bestraft. Während es über Jahrzehnte allerdings kaum Anklagen nach dem sogenannten 3G-Gesetz gab, häufen sich nun die Verfahren gegen Ewiggestrige, die nach wie vor an Hitlers NS-Ideologie festhalten.
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