Schlusspfiff im Prozess um wilde Ausschreitungen mit teils Schwerverletzten beim Cup-Spiel zwischen Sturm Graz und dem GAK: Zwei vorbestrafte Sturm-Hooligans müssen ins Gefängnis, für zwei weitere setzt es Freisprüche, der Jüngste im Bunde kommt mit einer Diversion und Stadionverbot davon – Urteile nicht rechtskräftig.
Noch vor dem Anpfiff war das Cup-Derby zwischen Sturm Graz und dem GAK im November 2023 von schweren Ausschreitungen überschattet worden: Ein Mob von bis zu 50 Sturm-Hooligans hatte in der Merkur-Arena einen Zaun überklettert und war auf die gegnerischen Fans losgegangen; auch deren Fanshop wurde von den „Schwarzen“ geplündert. Unrühmliche Bilanz: mehrere, teils schwerst, Verletzte.
Fünf Sturm-Anhänger konnten vor Ort und anhand von Videoaufnahmen ausgeforscht werden und standen bereits im Jänner unter anderem wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt in Graz vor Gericht – wir haben berichtet.
„War gar nicht im Stadion“
Am Mittwoch ging der Prozess ins Finale. An der Verantwortung der Angeklagten – vom bislang unbescholtenen 21-jährigen Studenten bis zum einschlägig vorbestraften Wiederholungstäter – hat sich nichts geändert. Während etwa der Student geständig ist und auch zugibt, Fan-Artikel vom mobilen GAK-Verkaufsstand gestohlen zu haben, behauptet einer der vorbestraften Hooligans trotz Videoaufzeichnungen und biometrischem Gutachten weiterhin felsenfest, gar nicht im Stadion gewesen zu sein.
Zwei „Mitläufer“, darunter auch ein Grazer Volksschullehrer, konnten glaubhaft machen, dass sie eher zufällig in die Sache geraten waren und die Flucht antraten, als die Situation eskalierte. „Ja, ich bin auch über den Zaun geklettert, habe aber nicht wissentlich an etwas teilgenommen“, so der Lehrer. Der 29-Jährige sowie ein 34-jähriger Südoststeirer, beide bislang gerichtlich unauffällig, wurden freigesprochen.
Anwalt kritisiert „Schieflage“ bei Ermittlungen
Der Student aus Niederösterreich kommt mit einer Diversion davon, zudem hat er für die Probezeit von zwei Jahren Stadionverbot. Die einschlägig vorbestraften Angeklagten fassen unbedingte Haftstrafen von 18 bzw. 20 Monaten aus – alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Im Zuge der Verhandlung kritisierte einer der Anwälte eine „Schieflage“ in den Ermittlungen, denn obwohl auf den Videos auch Straftaten von GAK-Anhängern zu sehen seien, sei kein einziger „Roter“ ausgeforscht worden – was für viel zustimmendes Murmeln in den Zuschauerrängen sorgte.
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