Nach ihrer Pensionierung hatte eine Vertragsbedienstete in Oberösterreich noch weiter in Teilzeit auf einem Gemeindeamt mitgearbeitet. Zumindest bis ihr überraschend die Kündigung ins Haus flatterte. Dagegen wehrte sie sich vor Gericht und bekam recht. Denn der herangezogene Kündigungsgrund widersprach EU-Recht.
Über EU-Recht war eine Gemeinde in Oberösterreich bei der Kündigung einer Mitarbeiterin gestolpert. Die Vertragsbedienstete hatte nach Antritt ihrer Alterspension im Dezember 2023 weiter in Teilzeit am Amt mitgearbeitet und wollte das bis zu ihrem 65. Geburtstag tun. Doch am 22. Oktober des Vorjahres flatterte ihr unerwartet die Kündigung ins Haus.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.