Eine Forderung in der Höhe von 30.000 Euro haben die Errichter des Hotels „Grand Elisabeth“ an die Stadt Bad Ischl gestellt und sich damit die Kritik der Bürgerliste eingehandelt. Eine „Extrazahlung“ für die Bereitstellung eines Parkplatzes ist aus ihrer Sicht im Baurechtsvertrag nicht vorgesehen.
Der Baurechstvertrag für das „Grand Elisabeth“ sorgt auch drei Monate nach der Hotel-Eröffnung noch immer für Diskussionen in Bad Ischl. Wie berichtet, kassiert die Stadt für die Pacht „nur“ 350 Euro im Monat. Dafür haben sich Hotelentwickler unter anderem vertraglich verpflichtet, hinter dem Hotel 15 Jahre lang die Parkflächen der Gemeinde auf eigene Rechnung zu bewirtschaften und sich an die Tarife der Stadt zu halten.
Investoren bestehen auf Forderung
„Wir halten uns auch nach Punkt und Beistrich an die Vereinbarung, wir verlangen keinen Cent mehr“, so Herbert Ackerl vom Hotelerrichter-Konsortium. Dennoch stehen die Investoren nun in der Kritik. Sie fordern von der Stadt 30.000 Euro für die Parkplätze. „Das ist unser prozentueller Anteil an den Einnahmen der Stadt für Jahres- Monats- oder Stundenkarten“, so Ackerl.
Es ist eindeutig geregelt, dass auf dem alten Kurhaus-Parkplatz zu den gleichen Konditionen geparkt werden kann, wie auf allen anderen beschrankten Parkplätzen, und zwar ohne zusätzliche Kosten für die Stadt und die Autofahrer.
Rene Laimer, Liste Zukunft Ischl
„Ein weiteres Geschenk“, poltern die Gemeinderäte der unabhängigen Bürgerliste Zukunft Ischl. Für sie kommt die Zahlung an Hotelbetreiber nicht in Frage, zumal sie auch noch die Kosten für den Winterdienst auf die Stadtgemeinde abwälzen wollen und die Stadt auch die neu angeschafften Schrankenanlagen kostenlos zur Verfügung stellen soll: „Vereinbarungen sind einzuhalten“, stellen die Fraktionsobleute der Bürgerliste, Rene Laimer und Markus Schiendorfer klar.
Sie verweisen nicht nur auf die erwähnte Vereinbarung, sondern auch auf später getätigte Aussagen der SP-Bürgermeisterin Ines Schiller, die auch auf Video festgehalten wurden. „Von finanziellen Gegenleistungen war zu keiner Zeit die Rede – wir fordern die Hotelerrichter auf, sich an die geschlossenen Vereinbarungen zu halten“, so das Duo. Sie stellen klar: „Wenn man Neuverhandlungen wünscht, dann muss auch der Baurechtszins auf die marktübliche Höhe angepasst werden.“
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