40 Jahre §57a

Die Top 3 der Mängel bei der Pickerlüberprüfung

Motor
24.08.2013 17:00
Die §57a-Überprüfung – umgangssprachlich "Pickerl-Überprüfung" genannt – soll seit 40 Jahren die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs sicherstellen. Anlässlich dieses Jubiläums hat der ÖAMTC die Top 3 der Mängelliste veröffentlicht.

Der Weg zum Pickerl ist 130 Sicherheitsmerkmale lang, die allesamt unter die Lupe genommen werden. Von 620.000 Überprüfungen im Jahr 2012 beim ÖAMTC durchgeführt endeten drei Viertel für den Prüfling günstig. Für die anderen 25 Prozent jedoch galt: Ein schwerer Mangel kommt selten allein. Defekte an Bremsanlage, Beleuchtung sowie an Achsen, Rädern, Reifen und Aufhängungen führten 2012 die Liste an.

Platz 1: Die Bremsen
Geht man nach den Hauptgruppen der Prüfpositionen, so waren im Vorjahr 29 Prozent aller schweren Mängel der Hauptgruppe "Bremsanlage" zuzuordnen. "Eine allmähliche Verschlechterung wird vom Fahrer kaum, die Alterung von Bremskomponenten gar nicht wahrgenommen", erklärt ÖAMTC-Techniker Rudolf Brauch. Das macht Bremsdefekte besonders gefährlich: "Selbst wenn es einmal kracht, sucht man die Schuld eher bei sich selbst, als bei der Technik." Während man alltägliche Fahrten problemlos mit einem nicht optimal funktionierenden Bremssystem zu meistern vermag, können die durch ein mangelhaftes Bremssystem verschenkten Zentimeter in einer Notsituation entscheidend sein.

Bei Autos, die im Freien abgestellt und wenig genutzt werden, kann es leicht zu einer Korrosion der hinteren Bremsscheiben kommen. Korrosion macht einen Austausch notwendig, obwohl die Bremsscheiben gar nicht verschlissen sind. "Dabei kann man Korrosion auf einfache Art verhindern, indem man zumindest alle 14 Tage eine schärfere Bremsung durchführt", weiß Brauch. Aber Vorsicht: Vor der Bremsung in den Rückspiegel schauen.

Platz 2: Licht und Elektrik
Defekte in der Gruppe "Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlage" nahmen Platz zwei in der Mängel-Hitliste (20 Prozent) ein. "Die Statistik weist eine jährliche Zunahme in dieser Mangel-Kategorie aus", so der ÖAMTC-Techniker. Als Gründe sieht er das mittlerweile übliche Fahren mit Licht am Tag (viele verwenden den Hauptscheinwerfer, weil das Auto noch nicht über eigene Tagfahrleuchten verfügt) in Kombination mit den seit einiger Zeit üblichen H1- und H7-Hochleistungslampen. "Deren Lichtausbeute ist zwar höher, die Lebensdauer gegenüber den früheren 'Grablampen' hat jedoch abgenommen", so Brauch.

Platz 3: Räder und Fahrwerk
Am dritthäufigsten kommen Mängel aus der Gruppe "Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen" vor (18 Prozent). Dabei handelt es sich um die einzige Mangelgruppe, von der neue und alte Fahrzeuge gleich stark betroffen sind. Neben Schäden an oder dem Verschleiß von Reifen sind Federn und Gelenke die am häufigsten betroffenen Bauteile.

Aber nicht jeder schwere Mangel ist mit kostspieligen Reparaturen verbunden. "Viele schwere Mängel können gleich während der Begutachtung behoben werden. Dazu zählen vor allem Mängel bei der Beleuchtung, aber auch solche, die Abgas und Sicht betreffen."

Und wie war es früher?
Ende der 1960er-Jahre erlebte Österreich ein Wirtschaftswunder, der Pkw-Markt verzeichnete hohe Umsätze. Gleichzeitig nahm die Zahl der Verkehrstoten von Jahr zu Jahr zu – 1972 erreichte die Unfallstatistik mit 2.948 Verkehrstoten ihren Höchststand, so der ÖAMTC. Der technische Zustand vieler Autos war katastrophal. Überprüfungen wurden nur zufällig oder auf Anordnung der Polizei durchgeführt. Bis zum Jahr 1973, dem Geburtsjahr der §57a-Begutachtung.

Die Überprüfungen verfehlten ihre Wirkung nicht, die Zahl der Unfalltoten ging zurück. So starben 1973 insgesamt 2.765 Menschen auf Österreichs Straßen, im darauffolgenden Jahr waren es knapp 2.500. Das bestätigte die ursprüngliche Vermutung, dass viele Verkehrsunfälle durch technische Gebrechen verursacht wurden. Die Zahl der Unfalltoten sank weiterhin kontinuierlich, 2012 starben insgesamt 531 Personen bei Verkehrsunfällen.

Aufregung um das "Pickerl" herrschte schließlich zu Beginn des neuen Jahrtausends: Nach heftigen Diskussionen wurden die Überprüfungsintervalle bei Neufahrzeugen verlängert. Autofahrerclubs, Interessensvertretungen und Werkstätten hatten unter Hinweis auf mögliche Sicherheitsnachteile dagegen protestiert. Doch seit dem Jahr 2002 gilt die 3-2-1-Regelung: Bei Pkws/Kombis und Anhängern bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Oldtimer.

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