Das Kloster war 2012 von zwei damals 58 und 46 Jahre alten Männern geklagt worden, die als Kinder Schüler des Internats des Klosters waren. Dabei sollen die beiden vom selben Pater mehrfach missbraucht worden sein. Beide forderten unabhängig voneinander Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 bzw. 135.000 Euro.
Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner 2013 in Zwischenurteilen fest, dass die Vorfälle nicht verjährt sind. Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das Oberlandesgericht Innsbruck kam im Fall des 58-Jährigen aber zum selben Schluss wie das Landesgericht. Auch das Urteil im Fall des 46-Jährigen wurde von der nächsten Instanz großteils bestätigt.
Mit dem 58-jährigen Mann einigten sich die beiden Parteien bereits im April 2013 auf eine nicht genannte Entschädigungssumme - auch hier wurde über die Höhe Stillschweigen vereinbart. Im Fall des 46-Jährigen hatte sich das Kloster ebenfalls an einer außergerichtlichen Lösung interessiert gezeigt.
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