Die geplante Grundgesetzänderung in Deutschland für ein milliardenschweres Finanzpaket von Union und SPD droht zu scheitern. Die grüne Fraktionschefin Katharina Dröge kündigte am Montag an, dass ihre Partei die Reform nicht mittragen werde – die Grünen seien nicht bereit, „Wahlgeschenke“ von CDU, CSU und SPD zu finanzieren.
Dröge verwies unter anderem darauf, dass Angebote, die CDU-Chef Friedrich Merz der Grünen-Fraktionsspitze auf die Mailbox gesprochen habe, unzureichend seien. Union und SPD wollten eine „Schatzkiste“ schaffen mit „Spielgeld“, um es in Steuerentlastungen zu stecken, in eine Reform des Agrardiesels und eine Erhöhung der Pendlerpauschale, so Dröge.
Co-Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um „Wahlgeschenke“ von Union und SPD zu finanzieren. Es gehe um eine nachhaltige Reform der Schuldenbremse. Auch die liberale FDP hatte Kritik an den Plänen geübt.
Union und SPD wollen Schuldenbremse reformieren
Laut den Plänen von Union und SPD soll für mehr Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden. Künftig sollen Kredite für alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts von der Regel ausgenommen sein – das wären gerechnet mit dem BIP für 2024 alle Ausgaben, die die Marke von etwa 43 Milliarden Euro übersteigen.
Außerdem soll ein kreditfinanziertes Sondervermögen mit 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet werden, also zur Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken, Energienetzen und mehr.
Koalition auf Stimmen der Grünen angewiesen
Die Grundgesetzänderungen sollten am 13. März ins Plenum eingebracht und am 18. März noch vom alten Bundestag beschlossen werden. Die Reform soll deshalb noch mit dem alten Bundestag beschlossen werden, damit sie in der künftigen Parlamentsbesetzung nach der Neuwahl vom 23. Februar nicht von der rechtspopulistischen AfD und der Linken blockiert werden kann.
Union und SPD wären bei einer Abstimmung voraussichtlich auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Denn allein haben sie für die Änderung des Grundgesetzes keine Mehrheit. Der neue Bundestag tritt am 25. März erstmals zusammen.
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