Wohnung durchsucht
Haftbefehl gegen Todeslenker von Mannheim erlassen
Nach der Todesfahrt von Mannheim ist ein Haftbefehl gegen den Verdächtigen (40) erlassen worden. Er sei bereits einem Haftrichter vorgeführt worden, habe aber keine Angaben gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Das Motiv für die Tat sei somit weiterhin unklar. Wie berichtet, sind die Ermittlerinnen und Ermittler überzeugt, dass der Deutsche aus Ludwigshafen am Rosenmontag mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit Hunderte Meter weit durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast und absichtlich auf Menschen zugefahren ist. Dabei kamen eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann ums Leben. Elf weitere Menschen wurden verletzt, fünf von ihnen schwer.
Der Haftbefehl wurde nun wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen (jeweils in Einheit mit gefährlicher Körperverletzung) und Körperverletzung in elf Fällen erlassen. Nach der Attacke war der Mann verletzt in ein Krankenhaus gekommen. Das Auto ist auf ihn zugelassen.
Hier sehen Sie den Tweet zum Haftbefehl.
Am Montag wurde die Wohnung des festgenommenen Deutschen bis in die Abendstunden durchsucht. Dabei wurden einige Dinge sichergestellt, die erst ausgewertet werden müssen. Worum es sich dabei handelt, wurde zunächst nicht ausgeführt.
Im Auto des Verdächtigen entdeckten Ermittlerinnen und Ermittler einen Zettel, auf dem Skizzen und Notizen in krakeliger Schrift gemacht worden waren. Es sind kurze Schlagworte und mathematische Rechnungen mit Bleistift notiert zu Geschwindigkeit und Fahrt. Auch die Wörter „Anhalteweg“ sowie „links“ und „rechts“ sind zu lesen. Inwieweit diese Aufzeichnungen für die Tat relevant sind, wird gerade ermittelt.

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