Nach einem schweren Verkehrsunfall mit fast drei Promille und seinem vierjährigen Sohn an Bord wurde ein 36-jähriger Lenker in Salzburg mehrfach angezeigt. Für den Schutz von Kindern ist in Österreich das Jugendamt zuständig. Ein Problem dabei ist allerdings, dass das Amt oft gar nicht von Gefährdungen erfährt.
Mit leichten Verletzungen sind ein 36-jähriger Vater und sein vierjähriger Sohn am Dienstagnachmittag in Tweng im Salzburger Lungau davongekommen. Der Vater hatte sich zuvor mit fast drei Promille ans Steuer gesetzt. Gestoppt wurde die Alkoholfahrt von einem Baum, der dabei sogar umknickte.
Der Vater wurde nach dem Unfall und einer anschließenden Flucht mit dem Kind aus dem Krankenhaus bei der Staatsanwaltschaft Salzbug und bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg angezeigt. Was mit dem Kind passiert, kann nur vermutet werden. Zuständig für den Schutz von Kindern ist in Österreich die Kinder- und Jugendhilfe, kurz: das Jugendamt.
„Dieses kann bei akuter Gefährdung Kinder und Jugendliche direkt abholen“, erklärt Barbara Erbleben-Swan, Juristin bei der Kinder und Jugendanwaltschaft (kija), die sich als Interessensvertretung für junge Menschen einsetzt. Problematisch bei Vernachlässigung oder Gefährdung sei, dass das Amt davon oft gar nicht erfahre.
„Wenn Privatpersonen etwas auffällt – etwa ständig betrunkene Eltern – kann das gemeldet werden. Pädagogen müssen auf Verdachtsfälle ohnehin reagieren.“ Vorsicht sei hier allerdings geboten, um nichts zu unterstellen oder jemanden zu „vernadern“.
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