Hübsch oder unnötig?

Hitzige Debatte um Ohrlöcher von Bündchens Baby

Adabei
30.07.2013 15:33
Ein Urlaubsschnappschuss, den Topmodel Gisele Bündchen auf Twitter gepostet hat, lässt derzeit in den USA die Wogen in diversen Onlineforen hochgehen. Auf dem Foto ist nämlich Bündchens acht Monate alte Tochter Vivian Lake zu sehen – inklusive kleiner Ohrringe. Die gepiercten Ohren der Kleinen sorgen nun für Unmut bei einigen amerikanischen Müttern.

Am Sonntag postete Bündchen das Foto von sich und ihrer kleinen Tochter auf Twitter – und ahnte dabei wohl nicht, welche Debatte sie damit lostreten würde: Kurze Zeit später posteten bereits einige erboste Mütter, wie gemein es sei, kleinen Mädchen wie Vivian Ohrlöcher stechen zu lassen.

Eine Userin schreibt etwa: "Ich kann es nicht ausstehen, wenn Eltern ihren Babys Ohrlöcher stechen lassen. Diese Entscheidung sollten die Kinder später selbst treffen dürfen." Andere werfen Bündchen vor, die kleine Vivian sei ihr wohl nicht "schön und mädchenhaft" genug, sodass sie sie mit Accessoires schmücken müsse.

Ohrringe für Babys: In Ordnung oder Tortur?
Ob gepiercte Ohren für Babys hübsch oder unnötig sind, muss wohl jeder für sich entscheiden. In Giseles Heimat Brasilien ist es jedenfalls gang und gäbe, dass Mädchen das Krankenhaus nach ihrer Geburt mit gepiercten Ohren verlassen. In der "Huffington Post" gibt man hingegen Hollywood die Schuld und meint, dass Promikinder wohl schneller erwachsen werden müssten als "normale Kinder".

Die amerikanische Kinderärztin Meredith Goodwin meinte gegenüber der "New York Daily News", es gebe keinen medizinischen Grund, einem Baby nicht die Ohren zu durchstechen. Doch sie warnt: "Ein Restrisiko besteht. Nicht immer wird das richtige Equipment benutzt oder die Leute sind nicht dafür ausgebildet, mit kleinen Kindern zu arbeiten."

In Österreich ist das Piercen vor Vollendung des 14. Lebensjahrs zwar gesetzlich verboten, das Stechen von Ohrläppchen bei Kleinkindern ist aber eine rechtliche Grauzone. Eine Strafe kann Eltern drohen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt. Bei Kindern unter 14 kann die Strafbarkeit entfallen, wenn das Kind den Eingriff ausdrücklich selbst wünscht. Möglich ist das etwa ab dem vierten oder fünften Lebensjahr.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: kmm)



Kostenlose Spiele