Causa Chodorkowski

Schadenersatz, Prozess aber laut EGMR nicht politisch

Ausland
25.07.2013 19:13
Acht Jahre nach der Verurteilung des regierungskritischen Unternehmers Michail Chodorkowski (li. im Bild) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen des unfairen ersten Verfahrens im Jahr 2005 gerügt und zu einer Schadenersatzzahlung in der Höhe 10.000 Euro verdonnert. Chodorkowski und sein früherer Geschäftspartner Platon Lebedew (re. im Bild) unterlagen aber in einem wichtigen Punkt: Beweise für politisch motivierte Verfahren sahen die Richter erneut nicht.

Dem Urteil zufolge stand der Prozess auf einer juristisch soliden Grundlage. Kritiker hatten immer von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen, weil Chodorkowski bis zu seiner Verhaftung einer der wichtigsten Kritiker von Präsident Wladimir Putin war. Der nicht politisch motivierte Prozess im Jahr 2005 sei aber "unfair" gewesen, weil die Vertraulichkeit des Verhältnisses zwischen Anwälten und Mandanten verletzt worden sei. Auch beim Sammeln und Auswerten von Beweisen habe es Unzulänglichkeiten gegeben.

Richter: "Unterbringung in Straflagern nicht gerechtfertigt"
Die Straßburger Richter warfen Russland mehrere Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vor. Den Vorwurf, die Moskauer Richterin sei befangen gewesen, wies das Straßburger Gericht dagegen als nicht ausreichend begründet zurück. Auch wurde der Vorwurf zurückgewiesen, die Angeklagten hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, ihre Verteidigung vorzubereiten. Die Unterbringung der beiden Verurteilten in Straflagern in Sibirien und im hohen Norden Russlands bezeichneten die Straßburger Richter als "nicht gerechtfertigt". Es liege ein Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben vor, weil die Familien die Inhaftierten nicht hätten besuchen können.

Großes Entsetzen bei Menschenrechtlern
Russland nahm das Urteil "mit Genugtuung" auf. Die Richter hätten den international kritisierten Prozess nicht als politisch motiviert anerkannt, betonte der russische Vertreter beim EGMR, Andrej Fjodorow, in einer Stellungnahme. Menschenrechtler in Moskau reagierten hingegen entsetzt. Chodorkowskis Anwälte forderten, den Fall neu aufzurollen. Das Gericht habe mehrere Rechtsverletzungen in dem Verfahren von 2005 wegen Steuerhinterziehung, Veruntreuung und Betrugs anerkannt.

Chodorkowski und Lebedew müssten 2014 freikommen
Chodorkowski und Lebedew waren 2005 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In einem weiteren Prozess wegen Betrugs wurden der Ex-Chef des inzwischen zerschlagenen Ölkonzerns Yukos und sein Geschäftspartner Ende 2010 noch einmal zu sechs Jahren Haft verurteilt. Damit wären sie erst 2016 auf freien Fuß gekommen. Ende 2012 verringerte ein Moskauer Gericht das Strafmaß für Chodorkowski und Lebedew um zwei Jahre, sie müssten damit im kommenden Jahr freigelassen werden.

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