Dreimal hat eine Salzburgerin ihre Wohnungen via Airbnb illegal vermietet und wurde dabei erwischt! Vor Gericht beschwerte sie sich auch über die Strafhöhe: jeweils 5000 Euro, also 15.000 Euro insgesamt.
Wer eine Wohnung besitzt, kann diese nicht einfach so über Online-Plattformen wie Airbnb an Urlauber vermieten – es braucht dazu eine eigene touristische Bewilligung. Eine Salzburgerin pfeift offenbar auf diese Regeln: Seit 2021 bietet die Frau insgesamt sieben Wohnungen über die umstrittene Buchungsplattform an. 2023 wurde sie bereits zweimal erwischt und musste zahlen.
Gelernt hat sie nichts. Denn: Ende August 2024 trudelten die nächsten drei Strafbescheide ins Haus. Zweimal waren es deutsche Paare, einmal ein Vater und sein Sohn aus Serbien – alle Betroffenen nächtigten im Mai in der Mozartstadt. In allen drei Fällen hatte ein Beamter die Gäste befragt, jedes Mal hat die Frau Beschwerde eingelegt und eine andere Erklärung geliefert: Einmal habe ein Bauunternehmen die Wohnungen angemietet, ein anderes Mal sei es ein berufstätiges Paar bzw. ein einzelner Berufstätiger gewesen. Die Frau kritisierte dabei auch, dass die Strafe überhöht sei, zumal sie nur 1800 Euro monatliches Einkommen habe.
Gericht wischte Beschwerden vom Tisch
Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hat alle drei Fälle kürzlich auf einmal verhandelt. Alle drei bewertete das Gericht als Kurzzeitvermietung – die Aussagen der Vermieterin seien Schutzbehauptungen. „Sie wusste schon aufgrund ihrer einschlägigen Vorverfahren, dass fallbezogen durch die von ihr erfolgte Kurzzeitvermietung eine nicht erlaubte Zweckentfremdung der Wohnung vorgelegen ist“, heißt es in den Entscheidungstexten.
Die Strafe: dreimal 5000, also 15.000 Euro. Das Gericht lehnte eine Reduzierung ab, da sie „nach wie vor die Wohnung anbietet“. A. Lovric
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