Die Kritik am Bundespräsidenten hinsichtlich seiner Vorgangsweise nach der vergangenen Nationalratswahl will nicht verstummen. Der schwer geschlagene steirische ÖVP-Chef und bisherige Landeshauptmann Drexler deutete in seiner ersten larmoyanten Reaktion auf seine Wahlniederlage an, der Bundespräsident habe einen massiven Anteil daran.
Auch prominente politische Wortspender wie der scheidende EU-Kommissar Gio Hahn meinen, das Staatsoberhaupt hätte dem Wahlsieger den Regierungsbildungsauftrag geben sollen. Natürlich nur, um in der Folge Herbert Kickls Scheitern bei der Suche nach einem Koalitionspartner feststellen zu können. Und jüngste Meinungsumfragen ergeben, dass nahezu zwei Drittel der Österreicher ebenso der Ansicht sind, Van der Bellen habe demokratiepolitisch falsch oder zumindest bedenklich agiert.
Regierungschef im Parlament wählen
EINERSEITS wissen wir natürlich, dass die Verfassungsnovelle von 1929, als in ganz Europa politisch der „starke Mann“ gefragt war, dem Bundespräsidenten das Recht einräumt, zum Regierungschef zu ernennen, wen immer er will.
ANDERERSEITS beweisen gerade die jüngsten Ereignisse, dass es hoch an der Zeit wäre, die Rechte des Bundespräsidenten verfassungsrechtlich zu beschneiden. Österreich braucht keinen Ersatz-Kaiser, der den Kanzler ernennt. Vielmehr sollte der Regierungschef so wie im benachbarten Deutschland im Parlament mit entsprechender Mehrheit gewählt werden.
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