Täter erst 22 Jahre

Lokalgast fast zu Tode gestoßen: 43 Monate Haft

Kärnten
02.12.2024 12:02

Ein Schädelbasisbruch und Hirnblutungen sind unter den Verletzungen, die ein Kärntner nach einer Auseinandersetzung in einem Frühbeisl im Lavanttal davongetragen hat. Sein Peiniger ist ein erst 22-Jähriger mit einer langen Vorstrafenliste. „Ich wollte das nicht“, beteuert der Angeklagte. Das Gericht glaubt ihm nur teilweise.

Absichtliche, schwere Körperverletzung, oder nicht? Das war die Kernfrage in dem Prozess am Landesgericht Klagenfurt – und die Antwort entscheidet darüber, ob ein Angeklagter die doppelt so hohe Strafe erhält. In diesem Fall ging es für den mehrfach vorbestraften 22-Jährigen als Rückfallstäter um eine Strafdrohung von bis zu 15 Jahren (!) oder eben „nur“ siebeneinhalb Jahren Gefängnis.

Was war geschehen? Im April waren der junge Mann, gebürtiger Deutscher, und sein späteres Opfer zu sehr früher Stunde in einem Lavanttaler Lokal aufeinandergetroffen. Und aneinandergeraten. Worum es überhaupt ging, weiß vermutlich keiner der Beteiligten mehr – denn alle waren schwer alkoholisiert, nachdem man bereits am Vortag (!) zu trinken begonnen hatte.

Ein Video zeigt jedenfalls, wie die Protagonisten mit nacktem Oberkörper grölend an der Bar stehen. Der Angeklagte stieß das Opfer, das stürzte und mit dem Kopf ungebremst auf den Fliesenboden knallte. „Ob es dabei stolperte oder nicht, wissen wir nicht“, sagt Richter Oliver Kriz. „Aber Fakt ist, dass der Stoß das verursacht hat.“

Dramatische Krankengeschichte
Der Mann wurde dabei schwer verletzt – erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch, Hirnblutungen, konnte nur durch Tiefschlaf und Luftröhrenschnitt gerettet werden. „Wäre er nicht so rasch ärztlich versorgt worden, würden wir hier wegen eines Mordes sitzen“, so Staatsanwalt Christian Pirker.

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Willkommen im Erwachsenenleben! Wir sind verpflichtet, die Gesellschaft vor solchen Taten zu beschützen.

Richter zum 22-jährigen Angeklagten, der zuvor hauptsächlich bedingte Strafen „gesammelt“ hatte

Zum Glück überlebte das Opfer. Und der Täter hat sich zumindest entschuldigt, ein Geständnis abgelegt und auch Schmerzengeld von zumindest 12.500 Euro anerkannt. Alles Milderungsgründe, die anerkannt werden. „Im Zweifel müssen wir von einer schweren Körperverletzung ausgehen, keiner Absichtlichkeit“, erklärt Rat Kriz.

43 Monate und drei Wochen Gefängnis
Die Strafe scheint mit 26 Monaten Haft zunächst milde – dann kommen jedoch die zahlreichen Widerrufe vergangener Urteile hinzu. Und so sind letztlich doch 43 Monate und drei Wochen abzusitzen. „Willkommen im Erwachsenenleben“, so Kriz zu dem 22-Jährigen. „Wir sind verpflichtet, die Gesellschaft vor solchen Taten zu schützen.“

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