Die Kärntner Arbeiterkammer informiert über Erreichbarkeit im Urlaub und rät, nach dem Kirchtagsbesuch besser nicht „rauschfrei“ zu nehmen.
„Die schlechte Nåchricht glei vorweg: Es gibt kån Ånspruch auf ,rauschfrei’“, informiert die Arbeiterkammer Kärnten aktuell in einem Social-Media-Beitrag zum Villacher Kirchtag.
„Es stellt sich die Frage, ob man durch Selbstverschulden in eine Arbeitsunfähigkeit geraten ist, wenn ja, dann könnte der Entgeltfortzahlungsanspruch vom Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr gefordert werden. Ein einmaliges Fernbleiben ist nicht mit einer Entlassung zu rechtfertigen – aber eine Kündigung bedarf keines Grundes in Österreich“, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Fabio Wasselai. Deshalb der Tipp der AK: „Urlaub einreich’n stått Ausred’n ausdenk’n.“
„Nach Dienstschluss, keine Verpflichtung erreichbar zu sein“
Apropos Urlaub: In Zeiten der Digitalisierung verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit immer mehr. Von vielen Arbeitnehmern wird verlangt, ständig reaktionsbereit zu sein. „Nach Dienstschluss besteht keine Verpflichtung, erreichbar zu sein“, informiert die AK.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Rufbereitschaft, diese muss jedoch ausdrücklich vereinbart werden. Werden Arbeitnehmer außerhalb einer festgelegten Rufbereitschaft in der Freizeit kontaktiert, handelt es sich meist um Überstunden, die entsprechend bezahlt werden müssen.
Auch wenn das Gesetz kein ausdrückliches Recht auf Unerreichbarkeit vorsieht, sind die gesetzlichen Ruhezeiten dennoch einzuhalten. Also, besser schon vorzeitig Urlaubstage eintragen und den Kirchtagabend genießen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.