Zum Schutz älterer Arbeitsloser sind im Gesetz verschiedene Bestimmungen verankert, um bei Arbeitsplatzverlust die finanziellen Einbußen abzufedern – welche das sind und wo man eine Beihilfe beantragen kann, weiß Philipp Suppan, Experte für Sozialversicherungsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Mit steigendem Alter sinken auch die Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund enthält das Gesetz Bestimmungen, die ältere Arbeitslose schützen. Hat man zum Beispiel nach dem 45. Lebensjahr schon einmal Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beantragt oder bezogen, so tritt ein Bemessungsgrundlagenschutz ein, der die Leistung in der bisherigen Höhe auch in Zukunft als absolutes Minimum festschreibt, selbst wenn eine anschließende Beschäftigung weniger Gehalt einbringt.
Auch die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs verlängert sich mit zunehmendem Alter. Ein Antrag nach dem 50. Geburtstag führt zum maximalen Anspruch von 52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren neun Berufsjahre nachgewiesen werden können.
Sollte man im Alter nur mehr Teilzeit arbeiten können, so stellt sich ebenfalls die Frage, ob man mit dem geringeren Einkommen auskommt.
Unter gewissen Voraussetzungen kann man beim AMS auch eine Kombilohnbeihilfe beantragen. Sie gleicht die Differenz zwischen dem geringeren Einkommen aus der Teilzeitarbeit und einem erhöhten Arbeitslosengeld aus.
Diesbezüglich ist ein Beratungsgespräch mit der Betreuungsperson des AMS zu empfehlen.
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