Nicht jeder, der in Österreich eine Straftat begeht, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen – nicht einmal bei einem dreifachen Mord in einem Wiener Asiastudio, der an Brutalität wohl kaum zu übertreffen ist. Wer unzurechnungsfähig ist, kommt nämlich in den Maßnahmenvollzug.
„Unter dem Maßnahmenvollzug versteht man in Österreich die Unterbringung von Straftätern, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder intellektuell beeinträchtigt sind, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum“, erklärt Anwalt Sascha Flatz auf Nachfrage der „Krone“.
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