In der jüngsten Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen gibt es dank einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) Klarheit. Demnach sind solche Bestimmungen bei langfristigen Verträgen zulässig, die Regierung hält, wenn es nötig ist, aber an einer Gesetzesreparatur fest. Die Immobilienbranche atmet auf. Ein Überblick, wie es jetzt weitergeht.
Kürzlich entschied der Verfassungsgerichtshof, dass Mietverträge, die eine Inflationserhöhung der Miete schon in den ersten beiden Monaten nicht ausdrücklich ausschließen, unwirksam sind und im Einzelfall dann von Gerichten aufgehoben werden dürfen. Der Hoffnung von Hunderttausenden Konsumenten, dass sie aufgrund der illegalen „Wertsicherungsklausel“ zu viel gezahlte Mieten rückwirkend zurückbekommen, erteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun eine Absage.
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