„Reparieren Gesetz“

OGH stellt klar: Mieten dürfen weiter mitklettern

Wirtschaft
01.08.2025 14:54

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Wertsicherungsklauseln in langfristigen Mietverträgen grundsätzlich zulässig sind. Eine Mieterin hatte die Rückzahlung erhöhter Mieten gefordert und sich dabei auf das Konsumentenschutzgesetz bezogen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer reagiert gegenüber der „Krone“.

Sie argumentierte, dass eine Preisanpassung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss nur zulässig sei, wenn sie individuell ausgehandelt wurde. Das sehen die Höchstrichterinnen und Höchstrichter jedoch anders. Diese Bestimmungen gilt laut OGH nur bei Leistungen, die innerhalb von zwei Monaten erbracht werden. Mietverträge seien hingegen ein Dauerschuldverhältnis.

Die Entscheidung klärt Rechtssicherheit für Mietverträge: Wertsicherungsklauseln bleiben somit zulässig, wenn sie nicht frühzeitig greifen und klar definiert sind. Langfristige Mietverträge können Indexanpassungen enthalten, wenn sie transparent formuliert sind.

VfGH-Urteil sieht das auch so
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte bereits im Juli die Verfassungsmäßigkeit grundsätzlich bestätigt. Untersagt werden dürfen demnach jedoch Vertragsbedingungen, die innerhalb der ersten beiden Monate nach Abschluss ohne individuelle Vereinbarung Preisanpassungen zulassen. 

Fachleute warnten daraufhin, dass ohne Wertsicherungsklauseln niemand mehr unbefristet vermieten würde. Vor zwei Jahren hatte der OGH die Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln festgestellt, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine zweimonatige Sperrfrist im Hinblick auf mögliche Mietzinsanhebungen hingewiesen wurde.

Die Regierung hat bereits Änderungen bei der Mieten-Wertsicherung versprochen. Im Herbst soll eine Lösung gefunden werden. Gegenüber der „Krone“ hält Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer fest: „Die OGH-Entscheidung bringt wichtige Klarheit und sorgt für ein Aufatmen in der Immobilien- und damit auch Baubranche. Das ist wichtig, damit investiert, gebaut und saniert wird und damit entscheidend für leistbaren Wohnraum und unseren Wirtschaftsstandort. Ungeachtet dessen halten wir an der geplanten Gesetzesreparatur fest, sollten nach Ansicht von Expertinnen und Experten noch weitere rechtliche Unsicherheiten bestehen, die negative wirtschaftliche Folgen haben können. Wir setzen uns auch in Hinkunft für Rechtsicherheit für Mieter, Vermieter und die gesamte Bauwirtschaft ein.“

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