Regeln fürs Wahllokal, Hürden für den Einzug in den Landtag, Fristen für Wahlkarten: Was Sie vor der steirischen Landtagswahl am Sonntag noch wissen müssen, finden Sie hier kompakt zusammengefasst.
Exakt 941.509 Personen – das sind alle über 16-Jährigen, die mit Stichtag (23. September) österreichische Staatsbürger waren und in der Steiermark ihren Hauptwohnsitz hatten. Das sind übrigens fast 15.000 Wahlberechtigte weniger als vor fünf Jahren.
Am Freitag konnte die Landeswahlbehörde eine genaue Zahl bekanntgeben: 191.452 Wahlkarten (20 Prozent der Wahlberechtigten) bedeuten fast eine Verdoppelung im Vergleich zu 2019. Es sind aber um 40.000 Wahlkarten weniger als bei der Nationalratswahl im September.
Ja, per Post ist das bis Samstag, 9 Uhr, möglich, dann werden die Briefkästen entleert. Am Sonntag kann man die Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde abgeben, in ein Wahllokal bringen (bzw. von jemand anderen bringen lassen) und noch direkt im Wahllokal wählen.
Die meisten Wahllokale öffnen am Sonntag zwischen 7 und 8 Uhr und schließen bis 14 Uhr. Nur in Graz kann man bis 16 Uhr wählen.
Man braucht auf jeden Fall einen Ausweis. Man darf nur alleine in die Wahlkabine (abgesehen von Begleitpersonen für behinderte Menschen), Hunde sind grundsätzlich erlaubt – sie dürfen aber die Ruhe nicht stören. Der eigene Stimmzettel darf übrigens fotografiert und gepostet werden, der Stimmzettel von anderen natürlich nicht. Es ist nicht verboten, auf dem Stimmzettel zu zeichnen, solange klar ist, welche Partei gewählt wurde.
Eine Vorzugsstimme kann nur an einen Kandidaten bzw. einer Kandidatin vergeben werden. Diese Person muss der Partei angehören, die man gewählt hat, sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.
Es geht um 48 Sitze im Landtag. Davon gehen 16 an den Wahlkreis 1 (Graz und Graz-Umgebung), 13 an den obersteirischen Wahlkreis 4 (Murau, Murtal, Liezen, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag), elf an die Oststeiermark (Hartberg-Fürstenfeld, Weiz, Südoststeiermark) und acht an die Weststeiermark (Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz). Seit 2019 wanderte ein Mandat vom Wahlkreis 4 zum Wahlkreis 1.
Es gibt keine Prozenthürde wie bei der Nationalratswahl. Jede Partei muss in einem Wahlkreis das sogenannte Grundmandat schaffen, dafür waren zuletzt etwas mehr als 12.000 Stimmen notwendig.
Die erste Hochrechnung gibt’s am Sonntag kurz nach 16 Uhr. Sonntagabend sind dann die bereits meisten Stimmen (auch jene der Briefwähler ausgezählt), der kleine Rest (Wahlkarten, die erst spät abgegeben wurden) folgt am Montag.
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