Mostviertler schoss trotz aufrechten Waffenverbots mit seinem Revolver in die Luft. Dafür fasste er nun am Landesgericht St. Pölten eine bedingte Haftstrafe aus.
„Ich habe mich bedroht gefühlt!“ 2018 hatte der Angeklagte im Drogenrausch versuchte, eine Tankstelle im Mostviertel anzuzünden. Dafür kassierte er damals nicht nur eine teilbedingte Haftstrafe, sondern auch ein zehnjähriges Waffenverbot. Was den 28-Jährigen aber nicht davon abhielt, in einem „zwielichtigen Geschäft in Tschechien“ einen Revolver zu kaufen. „Ich hab ihn billig bekommen und er hat mir gefallen“, erklärt der Mann am Landesgericht St. Pölten. Er habe einfach nicht an das aufrechte Waffenverbot gedacht. „Es war ein Fehler“, zeigt er sich dazu geständig.
Auch ein weiteres Mal dürfte seine Erinnerung getrübt gewesen sein: Als er Anfang Juli bei einer wilden Feier mit Freunden plötzlich seinen Revolver zückte und in die Luft schoss. Nun stand der Mostviertler wegen unerlaubten Waffenbesitzes in St. Pölten vor Gericht. Und bekannte sich auch zu diesem Vorwurf schuldig.
Bedingte Haftstrafe für Mann
„Es war gar nicht so wild, aber ja, ich habe geschossen“, erklärt der Angeklagte. Zu diesem Zeitpunkt sei es ihm gar nicht gut gegangen, er habe mit Freunden gemeinsam viel Alkohol getrunken und dann die Waffe hergezeigt. Und schließlich auch abgedrückt. „Es war nicht das Vernünftigste, aber jetzt habe ich wieder alles im Griff, bin seitdem abstinent“, gelobt der Angeklagte Besserung.
Für seine „Vergesslichkeit“ kassierte der 28-Jährige acht Monate bedingte Haftstrafe samt Bewährungshilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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