Die Anzeige der Justizwachebeamtin, die sich zwischenzeitlich an eine andere Dienststelle versetzen hat lassen, datiert aus dem Oktober 2012. Doch der Promi-Anwalt wurde in weiterer Folge weder observiert noch wurde von der Staatsanwaltschaft eine Telefonüberwachung beantragt.
Grund: Nach Ansicht der Anklagebehörde war die Beweislage nicht ausreichend genug, um diese Schritte in die Wege zu leiten. "Der Haft- und Rechtsschutzrichter hätte uns diesen Grundrechtseingriff nicht bewilligt. Dafür hätten wir mehr gebraucht", erläuterte Behördensprecher Thomas Vecsey am Montag.
Keine Drogen in Justizanstalt gefunden
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe war auf Veranlassung der Anstaltsleitung zudem der Frauentrakt der JA Josefstadt auf illegale Handys und Drogen durchsucht worden, wobei auch Drogenspürhunde eingesetzt wurden - gefunden wurde allerdings nichts. Auf Basis dessen reicht für die Anklagebehörde daher der Verdacht gegen jene Beamten, die der Promi-Anwalt geschmiert haben soll, nicht einmal aus, um sie formell als Beschuldigte zu führen.
In Bezug auf die angeblich involvierten Justizwachebeamten wird das Verfahren daher gegen "unbekannte Täter" geführt. Dienstrechtlich sind die in Verdacht geratenen Männer bisher ebenfalls unbehelligt geblieben - sie wurden nicht suspendiert.
Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Den erhobenen Vorwurf des beschuldigten Juristen, in dieser Causa fünf Monate nicht ausreichend ermittelt zu haben (Bericht siehe Infobox), lässt die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Die Beweislage habe es nicht zugelassen, "dass wir da mit Bomben und Granaten reinfahren", so Behördensprecher Vecsey. Man habe aber natürlich Erhebungen durchgeführt, über die sich Vecsey aus ermittlungstaktischen Gründen nicht im Detail äußern wollte.
Unglücklich ist man bei der Staatsanwaltschaft über den Zeitpunkt des Publikwerdens des Falls: Dieser Tage wäre die zeugenschaftliche Befragung einer Justizwachebeamtin geplant gewesen, die möglicherweise Angaben liefern könnte, die die Aussagen ihrer Kollegin stützen. Die Anklagebehörde hätte die Zeugenvernehmung lieber ohne begleitendes mediales Interesse durchgeführt.
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