Ein neues Gesetz bedroht die berufliche Existenz vieler Sozialpädagogen in Österreich. Mit dem Inkrafttreten des Sozialarbeit-Bezeichnungsgesetzes im März 2024 dürfen nur noch Absolventen von Kollegs und Fachhochschulen den Titel „Sozialpädagoge“ führen. Zwei Betroffene erheben Klage.
Die Umschulung zum Sozialpädagogen war für Herrn Kohlberger aus Linz (OÖ) ursprünglich als nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt gedacht. Ihm wurde mehrmals erklärt, dass der Berufstitel langfristig abgesichert ist. „Es wurde uns damals gesagt, dass sich daran nichts ändern werde“, erklärt der 51-Jährige. Nun droht ihm nicht nur der Verlust seines Berufstitels, sondern auch deutliche Gehaltseinbußen.
Folgen des neuen Gesetzes
Auch Birgitt Langerreiter, eine ehemalige Krankenschwester, kämpft gegen die Folgen des neuen Gesetzes. Aufgrund gesundheitlicher Probleme musste sie ihren langjährigen Beruf aufgeben und entschied sich, auf Empfehlung des Berufsförderungsinstituts, für eine Ausbildung zur diplomierten Sozialpädagogin.
Ein Prospekt vermittelte, dass sie nach Abschluss in verschiedenen Bereichen der Freizeitpädagogik arbeiten könnte. Eine wichtige Perspektive für die 57-Jährige, da sie als Nachmittagsbetreuerin in Schulen arbeiten wollte. „Ich wohne in Amstetten (NÖ) und aufgrund der Nähe habe ich die Ausbildung in Linz gemacht. Als ich alles beendet habe, erfuhr ich, dass die Ausbildung in Niederösterreich gar nichts wert ist.“
„Beide Mandaten weisen darauf hin, dass es ihnen problemlos möglich gewesen wäre, das Studium zu machen – hätten sie nur gewusst, dass das erforderlich gewesen wäre“, so Anwalt Hubert Niedermayr. Der Jurist geht davon aus, dass es in Österreich Hunderte andere Betroffene gibt. Aber nicht nur die Betroffenen leiden, sondern auch unser Bildungssystem, das händeringend nach Pädagogen sucht.
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