Angeklagter KFZ-Mechaniker muss 10.400 Euro Geldstrafe zahlen.
Wo hat der Beschuldigte bei der Inspektion des 20 Jahre alten Honda Civic bloß hingeschaut? Eine berechtigte Frage, die sich am Dienstag nicht nur der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch stellte, sondern auch der KFZ-Sachverständige des Landes, Christian Wolf. Denn laut Staatsanwalt hatte der Angeklagte (51) seine Funktion als KFZ-Gutachter wissentlich missbraucht, indem er der 180.000 Kilometer gefahrenen Rostlaube ein Pickerl ausstellte. Weshalb er sich nun wegen Amtsmissbrauch verantworten muss.
Vergabe der Prüfplakette sei gerechtfertigt
Im Prozess beteuert er nach bestem Wissen und Gewissen das Auto überprüft zu haben. „Ungefähr zwanzig Minuten habe ich den Unterboden mit dem Hammer auf Rostschäden abgeklopft, konnte aber keine Mängel feststellen.“ Das Auto sei tipptopp dagestanden. Die Vergabe der Prüfplakette sei gerechtfertigt. Was der Besitzer mit dem Auto in den drei darauffolgenden Monaten angestellt habe, wisse er nicht. Denn als dieser mit besagtem Honda Civic in eine Verkehrskontrolle gerät, fällt den Beamten der verrostete Auspuff des Vehikels quasi schon vor die Füße.
Nicht einmal, wenn ich das Fahrzeug in Salzsäure lege, können derartige Durchrostungen innerhalb von drei Monaten passieren.
Kfz-Sachverständiger Christian Wolf
Auf der Hebebühne der Prüfhalle offenbart sich wenig später das ganze Rostdrama am Unterboden, wie etwa einer durchgerosteten Hinterachse. Deutliche Worte findet der Christian Wolf in Bezug auf die Aussagen des Angeklagten und den tatsächlichen Zustand des Wagens: „Nicht einmal, wenn ich das Fahrzeug in Salzsäure lege, können derartige Durchrostungen innerhalb von drei Monaten passieren.“ Kurz darauf spricht die vorsitzende Richterin den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und verhängt über ihn eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 10.400 Euro. Weil der Mann unbescholten ist, wird ihm der Gewerbeschein nicht aberkannt.
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