Rechnungshof prangert erhebliche Mängel in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Österreich an: Manche Landwirte haben im Laufe eines gesamten Berufslebens noch keine Tierschutzkontrolle erlebt. Durch ineffizientes System wird Tierquälerei sogar gefördert.
Ein aktueller Bericht des Rechnungshofs belegt schwarz auf weiß, wie ineffizient österreichische Behörden arbeiten, wenn es um Förderungen und Kontrollen von landwirtschaftlichen Betrieben geht.
Während Zoos und Tierheime in Österreich jährlich kontrolliert werden, schreibt die Tierschutz-Kontrollverordnung bei Nutztierhaltungsbetrieben lediglich zwei Prozent vor. Das bedeutet: Ein Landwirt hat etwa alle 50 Jahre mit einer Überprüfung zu rechnen – und nicht einmal das wird eingehalten.
Ein Grund dafür könnte sein, dass es viel zu wenig Kontrollpersonal gibt und offensichtlich auch nicht den Willen oder die Möglichkeit, diese Situation zu ändern. In einigen Bundesländern ist die Kontrolldichte so gering, dass eine ganze Generation von Haltern noch nie eine solche Kontrolle erlebt hat.
Angekündigte Kontrollen nutzlos
In Oberösterreich beispielsweise seien zwischen 2018 und 2022 lediglich etwa 1,58 Prozent kontrolliert worden. „Abgesehen davon, dass eine Überprüfung durch den Amtstierarzt praktisch immer vorher angekündigt wird, wodurch vieles vertuscht werden kann, dauert es statistisch bereits bis zu 63 Jahre lang, bis man an der Reihe ist! Ein Bauer hat mir erzählt, dass er noch nie kontrolliert worden sei und sein Vater auch nicht. Angesichts dieser Zahlen ist er wohl keine Ausnahme“, so Jürgen Stadler, Tierschutzsprecher der Pfotenhilfe Lochen in Oberösterreich.
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Das geht eindeutig aus dem Bericht des Rechnungshofes hervor. Es braucht unabhängige Kontrollen und ausreichend Personal, um Betriebe regelmäßig zu überprüfen.
Maggie Entenfellner, Ressortleiterin „Krone“-Tierecke
Fehlende Vernetzung zwischen Behörden
Zwar erfüllten die Kontrollen im Rahmen der Tierschutzförderungen grundsätzliche Anforderungen. Erschwert werde Tierschutz aber durch Informationslücken sowie stark zersplitterte Kompetenzen und Aufgaben – nicht zuletzt, weil dafür bundesweit einheitliche Vorgaben fehlten.
Zuständigkeiten in der Tierhaltung sind auf EU-, Bund-, Länder- und Bezirksebene verteilt. Das heißt: „Die linke Hand weiß nicht, was die rechte macht“, so Vier Pfoten Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck. Wichtige Informationen werden häufig zwischen den Behörden nicht weitergegeben und dadurch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beziehungsweise Tierhaltungsverordnung nicht aufgedeckt.
Fördergelder an „schwarze Schafe“
Der Rechnungshof bemängelt vor allem die lückenhafte Kommunikation zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und der Agrar-Markt-Austria (AMA). Aufgrund fehlender Abstimmung wurden Fördergelder an Landwirte weiterhin ausgezahlt, obwohl es bereits schwere Verstöße gegen die Vorschriften zur Nutztierhaltung gab.
So traurig dieses Gutachten auch ist! Es ist ein wichtiger Schlüssel im Kampf gegen Tierleid, und ein deutlicher Auftrag an die Politik!
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