Ein Türke soll seine Ehefrau und deren drei noch unmündigen Stiefkinder schwer misshandelt haben. Dafür muss er sich am Landesgericht Feldkirch verantworten – was der Angeklagte nicht nachvollziehen kann.
Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den 49-jährigen Angeklagten. Der bislang Unbescholtene soll im Zeitraum von Herbst 2021 bis Dezember 2023 sowohl seine Ehefrau als auch deren drei Kinder regelmäßig und wiederholt geschlagen zu haben. Dabei sei der Mann alles andere als zimperlich gewesen: Denn neben schmerzhaften Ohrfeigen und Faustschlägen soll es auch Hiebe mit Besenstil, Holzstock oder Mobiltelefon gegeben haben. Rötungen und schmerzhafte Hämatome waren die Folge.
„Meine Frau ist labil und verdreht immer alles“
Weiters soll der Mann seinen noch unmündigen Opfern mit weiterer Gewalt und dem Umbringen der Mutter gedroht haben, sollten sie dieser jemals von den Misshandlungen erzählen. Umgekehrt drohte er der Mutter mit dem gewaltsamen Tod der drei unmündigen Kinder, sollte sie ihn bei der Polizei anzeigen. Im Schöffenprozess am Mittwoch bekannte sich der Arbeiter für nicht schuldig. „Meine Frau ist labil und verdreht immer alles“, was auf einen schweren Unfall vor ein paar Jahren zurückzuführen sei, so der Angeklagte.
Kennengelernt hatten sich die Alleinerzieherin dreier Kinder und der Mann im Jahr 2021. Kurz darauf folgte auch schon die Hochzeit. „Anfangs lief die Beziehung gut. Nur mit den Kindern nicht, weil wir unterschiedliche Auffassungen in Sachen Erziehung hatten.“ Er sei sicher manchmal überaus streng gewesen, was das Lernen betreffe. Auch habe er einen Ernährungsplan aufstellen wollen, weil die Kinder schon früh am Morgen Energy Drinks und Chips zu sich nahmen, gibt der 49-Jährige zu, eher ein Anhänger der autoritären Erziehung zu sein.
Umkehr der Rollen von Täter und Opfer
Geschlagen habe er aber weder die Frau noch die Kinder. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall gewesen: „Einmal hat mir meine Frau das Gesicht zerkratzt und gemeint, ich hätte mich nicht in die Erziehung ihrer Kinder einzumischen. Da habe ich sie weggeschubst.“ Einen Reim darauf machen, weshalb die Opfer ihn nun derart schwer belasten, kann sich der Angeklagte jedenfalls nicht.
Zur kontradiktorischen Einvernahme wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Falle eines Schuldspruchs wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewalt drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Gefängnis.
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