Spät, aber doch sagte der Tiroler Immobilen-Jongleur René Benko am 22. Mai im COFAG-U-Ausschuss aus. Obwohl er sich auskunftsfreudiger zeigte, als es im Vorfeld erwartet worden war, verweigerte er in den letzten Minuten seiner Befragung die Aussage. „Ungerechtfertigt“, wie das Bundesverwaltungsgericht nun befindet. Für Diskussionen könnte allerdings das „Mini“-Strafmaß sorgen.
Nach mehreren Absagen und zur Überraschung vieler sagte René Benko am 22. Mai doch noch im COFAG-U-Ausschuss aus. Er wurde polizeilich vorgeführt – und gab sich im Parlament auskunftsfreudiger, als das im Vorfeld erwartet worden war. Gegen 15 Uhr neigte sich die Befragung seine Befragung dann dem Ende zu. Und bekanntlich hatte es dieses Ende in sich.
Das große Befragungsfinale
Yannick Shetty, NEOS-Fraktionsführer im Ausschuss, wollte vom Tiroler wissen, ob er etwa mit dem ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, dem ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel, oder auch Ex-Ministerin Elisabeth Köstinger in seinem Chalet N war. Das Chalet habe eine andere rechtliche Komplexität als etwa das Sommerfest am Gardasee, zu dem Benko auch befragt wurde, argumentierte er bei der Befragung. Der Dritte Nationalratspräsident, Norbert Hofer, reichte daher beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) drei Anträge auf Beugestrafe ein.
Wie die „Krone“ erfuhr, hat man dort nun entschieden, diese auch zu verhängen. „Wegen ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage“, wie es im Beschluss des Gerichts heißt, wird über Benko nun eine Beugestrafe in der Höhe von 700 Euro verhängt. Es ist nicht die erste Beugestrafe, die Benko erhält. Das BVwG verurteilte ihn bereits wegen seines Nichterscheinens im Untersuchungsausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in der Höhe von 1500 Euro. Insgesamt „kosteten“ Benko das Nichterscheinen und die ungerechtfertigte Aussageverweigerung also 2200 Euro.
„Die Höhe ist ein Hohn“, heißt es dazu von gleich mehreren U-Ausschussparteien. Im Zuge beider U-Ausschüsse wurde bekanntlich bereits über die Anhebung der Strafen debattiert. Die grüne U-Ausschuss-Fraktionsführerin sieht in der Entscheidung des Gerichts dennoch einen Teilerfolg. „Ein wichtiges Urteil für den U-Ausschuss: Auch die Benkos dieser Welt können sich nicht vor unangenehmen Fragen im U-Ausschuss drücken, das hat das Gericht klar bestätigt“, erklärt die Grüne.
Auch im Abschlussbericht des Ausschusses wurde festgehalten, dass die Strafen für unentschuldigtes Fernbleiben von Auskunftspersonen im Verhältnis zu den Beugestrafen deutlich angehoben werden sollen. Kritik wurde auch an der parlamentarischen Praxis geübt, dass Auskunftspersonen freiwillig auch auf unzulässige Fragen antworten dürfen. Dies dürfe nicht dazu führen, „dass Themen in den Untersuchungsausschuss eingeführt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand oder den Beweisthemen stehen“, hieß es ...
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