Keine Untreue im AKH

Zivildiener-Affäre: Freisprüche im zweiten Rechtsgang

Österreich
13.12.2012 16:22
Nach jahrelangen Ermittlungen ist von der sogenannten Zivildiener-Affäre im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in strafrechtlicher Hinsicht nicht viel übrig geblieben. Im Straflandesgericht sind am Donnerstagnachmittag der langjährige AKH-Personalchef, die ehemalige Pflegedirektorin sowie der Leiter einer Reinigungsfirma vom Vorwurf der Untreue im Zweifel - nicht rechtskräftig - freigesprochen worden.

Der AKH-Personalchef, die Ex-Pflegedirektorin und der Geschäftsführer der Reinigungsfirma waren im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und 18 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die drei mit Schädigungsvorsatz vom AKH drei junge Mitarbeiter der Putzfirma als Zivildiener anfordern hatten lassen.

Die Zivildiener waren jedoch nur an wenigen Tagen im Spital anzutreffen und konnten weiterhin ungestört ihrer Beschäftigung in der EDV-Abteilung der Putzfirma nachgehen. Sie bekamen vom AKH falsche Dienstpläne und nach Ende ihres Wehrersatz-Dienstes sogar eine Kompetenzbilanz und einen Praxisnachweis ausgestellt.

"Dass da was schiefgegangen ist, ist offensichtlich"
Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile im September - wie berichtet - auf, da das inkriminierte Geschehen laut Höchstgericht keinen Akt der Hoheitsverwaltung darstellte. Folglich könne aus rechtlich-faktischen Gründen kein Missbrauch der Amtsgewalt vorliegen. Der OGH regte eine Neudurchführung eines Verfahrens wegen Untreue oder Betrugs an.

Tatsächlich brachte die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Untreue ein. "Dass da was schiefgegangen ist, ist offensichtlich", zeigte sich die Richterin am Ende des zweiten Rechtsgangs überzeugt, dass es unredliche Abmachungen hinsichtlich der drei Zivildiener gegeben hatte, die ausschließlich am ersten und letzten Tag im AKH erscheinen und zudem nur an Schulungen teilnehmen hatten müssen. Einer davon war übrigens der Sohn des angeklagten Geschäftsführers, der zweite Zivi der Stammhalter des zweiten Chefs der Putzfirma.

Keine Hinweise auf Beteiligung
Den drei Angeklagten war laut Richterin Stephanie Öner aber kein strafbares Verhalten nachzuweisen. "Ich habe keinen Hinweis gefunden, dass Sie in die ganze Angelegenheit involviert waren", beschied Öner am Donnerstag. Bei der Ex-Pflegedirektorin fehlte es an einer Schädigungsabsicht sowie dem Vorsatz in Richtung Anstiftung zu einem strafbaren Verhalten, beim Firmenchef "spricht nichts dafür, dass Sie dem AKH einen Schaden zufügen hätten wollen", so die Richterin.

Die Angehörigen, Bekannte und Arbeitskollegen des AKH-Personalchefs applaudierten bei der Verkündung der Freisprüche heftig. Staatsanwalt Roman Reich gab vorerst keine Erklärung ab.

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