Wegen Corona platzte das Geschäft eines Reise-Unternehmers mit Tickets für die Oberammergauer Passionsspiele. Veruntreuung stand im Raum. Das Salzburger Landesgericht konnte nun durch ein Gutachten klären: Es war keine Straftat.
Die „Krone“ hatte im April 2023 über den Prozess gegen einen im Flachgau lebenden deutschen Unternehmer (51) berichtet: Veruntreuung und betrügerische Krida lautete der Vorwurf. Der Mann hatte eine Reise-Agentur betrieben und einer britischen Reisegesellschaft ein Paket für die Oberammergauer Passionsspiele angeboten – ein weithin bekanntes Stück über das Leiden Christi, das die Bayern nur alle zehn Jahre aufführen.
Angeklagter hatte Vorwürfe bestritten
Aber: 2020 wurde wegen Corona abgesagt. Zwischen 2017 und 2020 hatte der Unternehmer für seine Kunden 1243 Tagestickets und 2400 Ticket-Arrangements bestellt und von den Briten rund eine Million Euro dafür eingenommen. Nach der Insolvenz soll er aber nur die Hälfte zurückgezahlt haben. Der Verteidiger hielt dagegen: „Jeder Cent der Million ist auf den Konten nachzuweisen.“
Das Gericht bestellte einen Buchhalter als Sachverständigen. „Laut dem Gutachten ergeben sich keine Hinweise auf strafbare Handlungen“, erklärte Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer. Deshalb erging am Mittwoch im Landesgericht ein bereits rechtskräftiger Freispruch.
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