Jahrelange Ermittlungen, monatelange Verhandlungen auf diplomatischer Ebene - und das alles, im schlimmsten Fall, für nichts. Nach der "streng geheimen" Auslieferung (siehe Infobox) hat der zuständige Richter die einmonatige U-Haft gegen Sandro H. verhängt.
Fauler Deal mit paraguayischer Justiz
Das jedoch nicht wegen seiner noch ausstehenden Haftstrafe von 18 Monaten - diese habe er bereits im Zuge seiner Auslieferungshaft in Paraguay verbüßt. Und auch nicht wegen des eigentlich viel schwerer wiegenden Haupt-Fahndungsgrunds der Kärntner Ermittler, nämlich des Mordverdachts an seiner damaligen Freundin Michaela G. Sie verschwand im Jahr 2006, bis heute fehlt von der damals 23-Jährigen jede Spur. Einzig ein vergleichsweise harmloser Versicherungsbetrug - Strafrahmen ein bis zehn Jahre - könnte den Ex-Zuhälter länger in der Zelle halten.
Grund ist ein Kuhhandel, den Österreich mit der paraguayischen Justiz eingegangen ist, um Sandro H. überhaupt zu kriegen. Ein fauler Deal, der besagt, dass der Ex-Zuhälter nur ausgeliefert wird, wenn gegen ihn nicht wegen Mordverdachts ermittelt wird.
Sandro H. muss mindestens 45 Tage ein freier Mann sein
Und das Abkommen enthält sogar eine Sperrfrist: So dürfen heimische Kriminalisten im Fall Michaela G. erst dann mit ihrer Arbeit beginnen, wenn Sandro H. mindestens seit 45 Tage ein freier Mann war. Heißt: Gibt es keine Anklage wegen Versicherungsbetrug, könnte der Kärntner bereits in einem Monat wieder aus der Justizanstalt spazieren. Und ob der Ex-Zuhälter auf Tag 46 und das Startzeichen für die heimischen Ermittler warten wird, darf ernsthaft bezweifelt werden.
Grotesk: Nur wenn die Beamten inzwischen neue Spuren, etwa die Leiche von Michaela G., finden, ließe sich das Abkommen, sofern allerdings auch Paraguay dazu bereit ist, abändern. Neue Spuren zu finden, ohne jedoch ermitteln zu dürfen, ist allerdings ein äußerst schwieriges Unterfangen.
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