Kaum jemand am Arbeitsmarkt ist von der Gefahr gefeit, seinen Job zu verlieren. Nach dem ersten Schock ist es aber wichtig, sich mit der neuen Situation abzufinden und richtig zu handeln. Krone+ verrät Ihnen, was nach dem Jobverlust zu erledigen ist, um alle möglichen Ansprüche wahrnehmen zu können.
Sollten Sie gerade von Ihrer Kündigung erfahren haben oder sich bereits in Arbeitslosigkeit befinden, hier ein kleiner Trost: Sie sind nicht alleine!
Ende Oktober 2024 waren 371.648 Personen beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Ein Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres ist zwar beträchtlich, aber noch kein Grund für große Ängste. Denn die meisten in die Arbeitslosigkeit geschlitterten Menschen finden bereits nach kurzer Zeit wieder einen Job. Rund 36.400 Personen gelten laut AMS derzeit als langzeitarbeitslos. In diese Kategorie fällt man nach einem Jahr durchgehender Joblosigkeit.
Einen Rückgang gibt es bei den offenen Stellen: Nach 92.000 im Vormonat sind es nun rund 87.500, die dringend eine Nachbesetzung brauchen. Viele davon in Branchen, die Arbeitskräfte ohne aufwendige Ausbildung suchen. Ist Ihr Traumjob nicht dabei, steht das AMS mit Rat und Tat zur Seite. Krone+ hat sich angesehen, welche Punkte Sie bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit beachten sollten.
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