Weil Moderiese klagt

Party-Spritzer darf nicht mehr “Hugo” heißen

Österreich
21.10.2012 20:06
Ein großes Weinglas, Holundersirup, Prosecco, Soda, Zitrone, Eiswürfel sowie frische Minze - und fertig ist der "Hugo". Doch das beliebte In-Getränk darf ab sofort nicht mehr so heißen. Der deutsche Modekonzern Hugo Boss droht mit Klage. Denn der hat den Namen auch für Österreich markenrechtlich schützen lassen.

Ein entsprechendes Schreiben der Hugo-Boss-Anwälte an die Wirtschaftskammer bringt jetzt Wirte und Getränkehersteller unter Zugzwang. "Ich rate allen, den Namen 'Hugo' so nicht mehr anzuschreiben und ihn nirgends zu verwenden", sagt der Wiener Gastronomie-Obmann Wilhelm Turecek. Die Kammer wolle zwar den Markenschutz - Boss hat eine eigene Modelinie, die ebenfalls "Hugo" heißt - aufheben lassen. "Aber ein solches Verfahren dauert ein bis zwei Jahre."

Immer wieder sorgen Schutzmarken für Streit. Wie berichtet, hatte sich eine bayerische Firma die Grußformel "Griaß di" patentieren lassen. Einem Tiroler, der im Internet T-Shirts mit "Griaß di"-Aufschrift verkaufte, wurde das untersagt. Laut Turecek können Wirte den Party-Spritzer weiter anbieten, müssen ihn aber umbenennen - etwa in "Ugo".

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