Der jüngste Ableger von Namco Bandais Prügelspiel sieht nämlich über weite Strecken nicht nur großartig aus, sondern bietet mit über 50 anpassbaren Charakteren und 25 Arenen auch eine mehr als großzügige Auswahl. Dass dabei vor der Kulisse tanzender Elfen am weihnachtlich geschmückten Nordpol oder eines deutschen Marktplatzes, wie ihn sich Walt Disney nicht kitschiger hätte vorstellen können, Pandabären gegen boxende Kängurus, geflügelte Dämonen gegen Engel oder leicht beschürzte Amazonen mit üppiger Oberweite gegen Bruce-Lee-Verschnitte kämpfen, dürfte Kenner der Serie nicht weiter verwundern. So sind sie eben, die Japaner. Die hektische, von elektronischen Stampf-Beats geprägte Musik passt dazu wie die Faust aufs Auge, ist also eher schmerzhaft denn hörenswert.
Zu viert in der Arena
Positiv abzuheben von der Konkurrenz versucht man sich aber ohnehin durch die im Titel bereits implizierte Möglichkeit des paarweisen Prügelns, also zwei gegen zwei. Letzteres bereitet mit Sicherheit den größten Spaß. Insbesondere die Möglichkeit, während eines Schlagabtauschs den noch unversehrten Teampartner einzuwechseln und mit ihm atemberaubende Kombos in der Luft zu vollführen, steigert den Unterhaltungsfaktor enorm. Wer gerade keinen Kompagnon zum Abklatschen zur Verfügung hat, darf aber auch alleine gegen einen oder zwei Spieler bzw. CPU-Gegner in den Ring steigen.
Unausgewogenes Kräfteverhältnis
Das Spiel gegen computergesteuerte Gegner erweist sich allerdings als tückisch, ist das Balancing doch leider häufig etwas unausgeglichen. Solange man selbst durch wiederholtes Drücken ein und derselben Taste problemlos mehrere Runden für sich entscheiden kann, mag das ungleiche Kräfteverhältnis der Charaktere untereinander noch von Vorteil sein; spätestens mit dem Umkehren der Verhältnisse hört sich der Spaß jedoch schnell auf und Frust stellt sich ein, wenn sich Angriffswellen des Gegners einfach partout nicht durchbrechen lassen wollen. Da hilft es auch leider wenig bis gar nichts, den CPU-Schwierigkeitsgrad zu senken.
Das einzig probate Hilfsmittel stellt der Besuch des sogenannten "Kampflabors" dar, das quasi den altbewährten Story-Modus ablöst. Anstatt jedoch den Werdegang eines Kämpfers zu beleuchten, gilt es, sich hier aus den Moves und Fähigkeiten anderer Kämpfer eine individuelle Kampfmaschine zusammenzubasteln, den sogenannten Combot. Das Ganze ist durchaus schräg und selbstironisch inszeniert (Stichwort: Bärenballett), hat aber einen, gerade für Einsteiger, entscheidenden Nachteil: Jeder Move muss einmal fehlerfrei vorgeführt werden, andernfalls gibt es kein Weiterkommen. Wer sämtliche Tricks und Kniffe erlernen möchte, braucht demnach Ausdauer, die nötige Portion Ehrgeiz und das richtige Timing.
Fazit: "Tekken Tag Tournament 2" bietet grundsolide Prügelkost, deren Unterhaltungswert sich aber erst im Spiel mit menschlichen Mitstreitern - ob online oder offline - so richtig offenbart. Einzelspieler und Einsteiger haben vergleichsweise das Nachsehen: Es fehlt an einem richtigen Story-Modus, zudem ist der Schwierigkeitsgrad recht hoch angesetzt, sodass intensives Daumen-Training unausweichlich ist. Für manche mag genau darin jedoch die Herausforderung liegen - von nichts kommt schließlich nichts.
Plattform: Xbox 360 (getestet), PS3
Publisher: Namco Bandai
krone.at-Wertung: 7/10
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).