Bursch ist 18

Nach Sex mit Mädchen (13): Haftstrafe für Schüler

Vorarlberg
17.04.2024 09:09

Die Liebesbeziehung zu seiner unmündigen Freundin brachte dem 18-jährigen Schüler ein Verfahren vor dem Landesgericht in Feldkirch ein. Dort fasste er eine bedingte Haftstrafe sowie eine Geldstrafe aus.

Geschockt sitzt der unbescholtene Bursche auf der Anklagebank, als der vorsitzende Richter des Schöffensenates, Christoph Stadler, das noch nicht rechtskräftige Urteil verkündet. Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen. Die Strafe: Neun Monate Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. Dem Opfer spricht der Herr Rat ein Teilschmerzengeld in Höhe von 2000 Euro zu. Ein mildes Urteil, wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber für ein derartiges Verbrechen einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahre Gefängnis vorsieht.

Kondom mit DNA des Angeklagten gefunden
Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der 18-jährige Schüler am 4. September 2023 in einem Waldstück in Schnifis mit seiner damals erst 13-jährigen Freundin Geschlechtsverkehr hatte. Die belastenden Aussagen des Mädchens und ein gebrauchtes Kondom mit der DNA des Angeklagten, das zwei Wochen nach der vermeintlichen Tat in dem Waldstück gefunden wurde, waren für den Senat Beweis genug.

Doch der junge Mann sah sich keiner Schuld bewusst und behauptete an jenem Tag gar keinen Sex mit seiner Freundin gehabt zu haben. Man habe sich dort nur zu einem Gespräch getroffen. Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einem möglichen Racheakt der 13-Jährigen, weil der Angeklagte die Beziehung beendet hatte. So sei nicht auszuschließen, dass das Mädchen, das in seiner Einvernahme aussagte, mit dem Burschen bereits im Juli 2023 mehrmals einvernehmlichen Sex gehabt zu haben, das gebrauchte Präservativ aufbewahrt und am späteren Fundort platziert hätte.

„Opfer nimmt es mit Wahrheit nicht so genau“
„Es handelt sich beim Opfer um eine Person, die es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt“ argumentierte die Verteidigung. So habe die Schülerin dem 18-Jährigen ursprünglich auch erzählt, älter als 14 Jahre und damit mündig zu sein. Dass dem nicht so ist, habe er erst im September erfahren. Später täuschte das Mädchen meinem Mandanten auch noch eine Schwangerschaft vor, indem sie ihm falsche Ultraschallbilder schickte. Sie erpresste ihn, bombardierte ihn mit Hassbotschaften. In Summe rund 30.000 Textnachrichten“, schildert die Anwältin.

Sie war es am Ende auch, die nach der Urteilsverkündung um drei Tage Bedenkzeit bat. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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