Haftstrafe

Deutscher Kellner (25) trickste Hoteliers aus

Vorarlberg
16.04.2024 11:15

Zwei Vorstrafen in Deutschland hat er schon. Seit Montag ist der 25-jährige Kellner auch in Österreich wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Urkundenunterdrückung und Diebstahls aktenkundig. Am Landesgericht Feldkirch wurde er zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Mann in Hotels und Krankenhäusern in Österreich zahlreiche krumme Dinger gedreht und so einen Gesamtschaden in Höhe von rund 24.000 Euro angerichtet. Er nächtigte und konsumierte er in diversen Hotels und ließ es sich in einer Therme gutgehen.

Dies tat er, ohne einen Cent dafür zu bezahlen. Gegenüber dem Personal gab er falsche Mail-Adressen und Daten an. Auch scheute der Angeklagte nicht davor zurück, einen fremden Personalausweis vorzuzeigen. In Krankenhäusern wurde der 25-Jährige mit falschen Daten vorstellig und ließ sich wegen Schluckbeschwerden behandeln – obwohl er fallweise auch selbst sozialversichert gewesen wäre.

Im Verwirrspiel um richtige und falsche Daten flog die Sache Monate später auf und der Deutsche wanderte Anfang Jänner in Untersuchungshaft in die Justizanstalt Feldkirch. Im Zuge der Ermittlungen konnten dem Mann noch weitere Straftaten in Österreich zugeordnet werden.

Narkosemittel entwendet
So steckte er eine von ihm in Innsbruck gefundene Geldtasche mit Ausweisen und Kreditkarten einfach ein und verwendete diese auch. In den Spitälern Schwaz und Bludenz betätigte sie der 25-Jährige zudem als Langfinger. So fladerte er etwa in Bludenz das Narkosemittel Propofol.

Im Prozess streut der Verteidiger dem Beschuldigten Rosen. „Mein Mandant ist ein gerader Michel. Er wird sich geständig zeigen und den Schaden wiedergutmachen.“

Das wertete Richter Alexander Wehinger in seinem Urteil auch mildernd. Von den verhängten 15 Monaten teilbedingter Haft muss der Verurteilte allerdings nur vier Monate absitzen. Da der Mann aber schon zwei Monate in U-Haft sitzt, könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln entlassen werden. Günstigstenfalls wäre er dann in einem Monat wieder auf freiem Fuß.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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