Als einziger säumig

Klimaplan: Alle legen vor, nur Österreich nicht

Politik
29.04.2024 13:41

Der Koalitionszwist rund um den österreichischen Klimaplan sorgt nun für Unmut bis nach Brüssel. Mittlerweile haben alle Länder ihre entsprechenden Vorhaben vorgelegt, nur jene aus Österreich sind noch ausständig, hieß es am Montag von der EU-Kommission. Inzwischen läuft sogar bereits ein Vertragsverletzungsverfahren dazu.

Die Europäische Kommission hat Österreich am Montag in Brüssel zum wiederholten Mal zur Vorlage seines Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) aufgefordert. Die Brüsseler Behörde eröffnete im Dezember 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Österreich seinen NEKP-Entwurf nicht fristgerecht nach Brüssel gesandt hatte.

Endgültige Abgabefrist kommt mit großen Schritten
Die NEKPs skizzieren, wie die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen wollen. Alle Mitgliedstaaten müssen bis 30. Juni 2024 ihre endgültigen, aktualisierten Pläne vorlegen und dabei die Empfehlungen und Einzelbewertungen der EU-Kommission berücksichtigen. Die Entwürfe mussten bereits ein Jahr davor eingereicht werden, damit die Kommission noch Verbesserungsvorschläge machen kann.

Umweltministerin Gewessler (rechts) hat ihr Vorhaben eigentlich schon längst abgeschickt – Europaminister Edtstadler (links) sieht darin aber keinen Konsens in der Regierung. (Bild: APA, Krone KREATIV)
Umweltministerin Gewessler (rechts) hat ihr Vorhaben eigentlich schon längst abgeschickt – Europaminister Edtstadler (links) sieht darin aber keinen Konsens in der Regierung.

Gewessler legte Plan vor, ÖVP zog ihn zurück
Das heimische Klimaministerium hatte den österreichischen Entwurf mit einigen Monaten Verspätung im Oktober nach Brüssel gesandt. Kurz darauf zog das Ministerium von Karoline Edtstadler (ÖVP) den Entwurf jedoch mit der Begründung zurück, dass dieser nur die Position des Klimaministeriums widerspiegele, aber nicht die der Regierung.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) widersprach: Die anderen Ministerien seien beim NEKP eingebunden gewesen und ihre Vorschläge aufgegriffen worden.

Vertragsverletzungsverfahren nur gegen Österreich
Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat sich nicht an EU-Rechtsvorschriften hält. In letzter Instanz kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten.

Die Kommission hat nun die Vertragsverletzungsverfahren eingestellt, die im Dezember gegen Bulgarien und Polen wegen der Nichtvorlage ihrer Pläne eingeleitet wurden. Damit bleibt Österreich das einzige säumige Land.

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